Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 125/2022 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 125/2022 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die bei der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind, sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die bislang nicht unmittelbar ausgeführt werden konnten.
Der Bericht dient dazu, den aktuellen Status der Beschlussausführung transparent darzustellen. In einer beigefügten Anlage führt die Verwaltung jene Beschlüsse auf, bei denen es zu Verzögerungen in der Umsetzung oder zu spezifischen Besonderheiten im Ausführungsprozess gekommen ist. Die Vorlage wurde zur Information für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport erstellt und war für die Sitzung am 14. September 2022 vorgesehen. Die Berichterstattung erfolgt durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 01.06.2022
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Jahresbericht der Musikschule Neukirchen-Vluyn e. V.Zur Vorlage · Nr.: 119/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 119/2022 informiert den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport über den Jahresbericht der Musikschule Neukirchen-Vluyn e. V. Grundlage für diese Information ist eine vertragliche Vereinbarung vom 2. Oktober 2017, nach der sich der eingetragene Verein verpflichtet hat, dem zuständigen Ausschuss jährlich über die geleistete Arbeit zu berichten.
Zusätzlich zur Vorlage des Berichts ist vorgesehen, dass sich die neue Leitung der Musikschule im Rahmen der Sitzung persönlich vorstellt. Die Vorlage wurde von der Ersten Beigeordneten im Namen der Verwaltung erstellt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 6Arbeitsbericht 2021 über Wahrnehmung der Aufgaben aus den Bereichen Schulkulturarbeit / Kulturelle Bildung / Offene KulturarbeitZur Vorlage · Nr.: 050/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 050/2022-1 befasst sich mit dem Arbeitsbericht 2021 über die Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Schulkulturarbeit, kulturelle Bildung und offene Kulturarbeit. Die Vorlage dient als Wiederholungsvorlage für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag aus der Sitzung vom 1. Juni 2022, wonach der Berichterstatter den Bericht in der darauffolgenden Sitzung persönlich vorstellen sollte. Die vorliegende Mitteilung enthält den Jahresbericht des Kulturbeauftragten für das Jahr 2021 sowie den Bericht über die Schulkulturarbeit für denselben Zeitraum. Ergänzend zu den bereits in der Juni-Sitzung vorliegenden Unterlagen wurden der Vorlage weitere Presseartikel beigefügt, die die genannten Themenbereiche betreffen. Die Vorlage wurde im Auftrag der Ersten Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 7Regenbogenbänke für Toleranz und SichtbarkeitZur Vorlage · Nr.: 132/2022 · ANTRAG
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat am 22. August 2022 einen Antrag mit dem Titel „Regenbogenbänke für Toleranz und Sichtbarkeit“ gestellt. Das Dokument wurde am 29. August 2022 durch die Erste Beigeordnete zur Beratung vorgelegt.
Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 14. September 2022 vorgesehen. Inhaltlich befasst sich die Vorlage mit der Einführung von Regenbogenbänken, um ein Zeichen für Toleranz und Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu setzen. Die entsprechende Entscheidung über die Umsetzung des Vorhabens liegt im Zuständigkeitsbereich des genannten Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 8Anerkennung der Förderwürdigkeit nach den KulturförderungsrichtlinienZur Vorlage · Nr.: 117/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Beschlussvorlage Nr. 117/2022 sieht die erneute Aufnahme des Heimat- und Verkehrsvereins Neukirchen e. V. in das Verzeichnis der förderfähigen Vereine und Vereinigungen vor. Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Neukirchen-Vluyn.
Da die bisherige Anerkennung gemäß den Richtlinien auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt ist, endet der letzte genehmigte Zeitraum am 21. November 2022. Der Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen e. V. hat die Verlängerung des Anerkennungszeitraums beantragt, wobei die Verwaltung feststellt, dass die Voraussetzungen für eine Fortführung vorliegen. Die erneute Aufnahme in das Verzeichnis ist ab dem 22. November 2022 vorgesehen.
Mit der weiteren Anerkennung sind keine finanziellen Ansprüche verbunden. Im Rahmen des bestehenden Haushaltssicherungskonzepts ist die Förderung nach den Kulturförderungsrichtlinien derzeit ausgesetzt, da hierfür keine Mittel bereitgestellt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Digitale Dörfer Plattform; Bericht über die Einführung der Bausteine DorfFunk und DorfNewsZur Vorlage · Nr.: 122/2022-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 122/2022-1 informiert über den aktuellen Stand der Einführung der digitalen Plattform „Digitale Dörfer“ in Neukirchen-Vluyn. Das Projekt basiert auf dem Konzept „App in die Mitte“, welches von der Heinz Trox-Stiftung gefördert wird und die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen fördern soll. Die Umsetzung der App, die ursprünglich für das Frühjahr 2022 geplant war, verzögerte sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges.
Die Verwaltung hat den Auftrag zur Nutzung der Bausteine „DorfNews“ und „DorfFunk“ des Fraunhofer-Instituts für experimentelles Software Engineering IESE erteilt. Die „DorfNews“ dienen als lokales Onlineportal für Informationen zu Veranstaltungen, Meldungen und Öffnungszeiten, während der „DorfFunk“ als Kommunikationszentrale für Hilfsangebote, Gesuche und den Austausch zwischen den Bürgern fungiert. Die Software erfüllt Anforderungen an die einfache Nutzung und einen hohen Sicherheitsstandard.
Für den weiteren Prozess ist am 26. Oktober 202<0xC2>2 eine Präsenzveranstaltung für Akteure aus den Bereichen Beratung, Kultur, Sport und Senioreneinrichtungen angesetzt. Ziel ist die Vorstellung der App-Funktionalitäten. Im Anschluss sind Schulungen für die Verantwortlichen geplant, damit diese Angebote eigenständig einpflegen können. Begleitend sollen Werbemaßnahmen sowie niederschwellige Angebote zur Nutzerbefähigung durchgeführt werden.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 10Jahresbericht des Vereins „Tafel Neukirchen-Vluyn e.V.“ für das Jahr 2021Zur Vorlage · Nr.: 067/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 067/2022 informiert den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport über den Jahresbericht des Vereins „Tafel Neukirchen-Vluyn e.V.“ für das Jahr 2021. Der Verein ist seit 2005 als selbstständige Organisation in der Stadt tätig und nutzt seit dem 1. Oktober 2016 die Räumlichkeiten des ehemaligen Baubetriebshofes am Rathaus für die Ausgabe von Lebensmitteln.
Der vorliegende Bericht umfasst die Tätigkeiten des Vereins im Berichtsjahr. Die Vertreter des Vereins nahmen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht an der Sitzung teil. Der vollständige Jahresbericht für das Jahr 2021 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Mitteilung wurde von der Ersten Beigeordneten im Namen der Verwaltung vorgelegt.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 11Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bücherei der Stadt Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 121/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn eine Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städtische Bücherei zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage Nr. 121/2022 sieht vor, die bestehende Ordnung zu aktualisieren, um datenschutzrechtliche Hinweise zu integrieren, Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik vorzunehmen und die Online-Angebote der Einrichtung auszubauen.
Neben inhaltlichen Ergänzungen wurden umfangreiche sprachliche Anpassungen am Text vorgenommen, weshalb die Verwaltung den Beschluss der Satzung in der neuen Fassung vorschlägt. Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Einführung eines kostenfreien Schnupperausweises für Neubürgerinnen und Neubürger, der für einen Zeitraum von drei Monaten gültig ist. Die bestehenden Gebühren bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die vorliegende Beschlussvorlage wurde von der ersten Beigeordneten erstellt. Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht ergeben sich durch die Neufassung keine Auswirkungen, ebenso wenig im Bereich der Klimarelevanz. Die Änderungen zur Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung sind in einer Synopse als Anlage beigefügt. Der Ausschuss sollte dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Aktuelle Situation ausländischer Flüchtlinge in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 124/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 124/2022 informiert über die aktuelle Situation ausländischer Flüchtlinge in Neukirchen-Vluyn mit Stand Ende August 2022. Insgesamt leben in der Stadt 467 Personen mit Fluchthintergrund. Davon sind 238 Personen aus der Ukraine, während weitere Gruppen unter anderem aus dem Irak, Syrien, dem Iran und Nigeria stammen. Die Gruppe umfasst 255 Frauen und 212 Männer, wobei 178 Personen minderjährig sind. Die Verteilung der Unterbringung erfolgt sowohl in städtischen Unterkünften mit insgesamt 162 Bewohnern als auch in Individualwohnungen sowie in privater Wohnform.
Hinsichtlich der Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg wird auf eine aktuelle Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 91,54 % hingewiesen, was einer Aufnahmeverpflichtung von 30 Personen entspricht. Die Erfüllungsquote nach der Wohnsitzregelung liegt bei 53,60 %, was einer theoretischen Verpflichtung von 175 Personen entspricht.
Die Vorlage thematisiert zudem die methodischen Herausforderungen bei der Datenerfassung. Aufgrund eines Rechtskreiswechsels bei ukrainischen Geflüchteten unterliegen die Erfüllungsquoten Schwankungen. Um ein valides Bild der tatsächlichen Belastung vor Ort zu erhalten, wird eine Sonderabfrage der Bezirksregierung Arnsberg zum Stichtag 31.08.2022 durchgeführt. Ziel ist es, den Bestand an Personen zu erfassen, die tatsächlich noch in der Kommune wohnhaft sind, ohne Wegzüge oder Rückreisen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse dieser Abfrage sollen als Grundlage für die weitere Zuweisungsplanung durch das zuständige Landesministerium dienen.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 13Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-13 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-13 informiert über den aktuellen Sachstand zur Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Nach der Beauftragung der Objektplanung sowie der Fachplanung für technische Gebäudeausrüstung, Gebäudestatik und energetische Konzeption haben die beteiligten Planungsbüros mit den Arbeiten begonnen. Im Zeitraum von Juli und August fanden Vor-Ort-Begehungen zur Bestandsaufnahme und zur Vorbereitung der Planung statt. Zudem wurde eine Sichtung der Bestandsunterlagen in den Disziplinen Statik, technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz durchgeführt. Die planungsrelevanten Informationen werden derzeit digital in einem Gesamtmodell zusammengeführt.
Die Projektsteuerung koordiniert die Ergebnisse der weiteren Planungsstufe in zweiwöchentlichen Terminen, an denen auch die Projektbegleitung aus dem Amt 65 und dem Dezernat III teilnimmt. Ergänzend liegen die Ergebnisse einer Schadstoffanalyse sowie ein entsprechender Schadstoffkataster vor. Für die Erstellung des Brandschutzkonzepts erfolgt nun die formelle Beauftragung eines Planungsbüros.
Für die kommenden Wochen sind weitere Arbeitsgespräche mit der Schulleitung und den beteiligten Fachämtern vorgesehen. Der aktuelle Sachstand entspricht der im Rat kommunizierten Ablaufplanung. Die für die Haushaltsplanung 2023 erforderlichen Unterlagen können somit fristgerecht vorgelegt werden, sodass die Projektziele derzeit nicht gefährdet sind.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 14Budgets für die Grundschulen und KindertageseinrichtungenZur Vorlage · Nr.: 114/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 114/2022 informiert über die finanzielle Ausstattung der Grundschulen und Kindertageseinrichtungen in Neukirchen-Vluyn. Hintergrund der Berichterstattung ist ein Beschluss des Rates vom 22. Juni 2022, der eine Untersuchung der Budgets vor dem Hintergrund aktueller Kostensteigerungen vorsah.
Für die Grundschulen sieht die Budgetierung neben einem Sockelbetrag von 256 Euro beziehungsweise 384 Euro für die G.-Tersteegen-Schule einen Ansatz von 2,05 Euro pro Schüler und Jahr vor. Zusätzlich werden Kopierkosten sowie Telefon- und Internetgebühren bedarfsgerecht bereitgestellt. Für Unterrichtsmittel, Material, Reparaturen und pädagogische Software stehen 13,50 Euro pro Schüler sowie 3 Euro pro Kind in der offenen Ganztagsschule zur Verfügung. Für Anschaffungen unter 800 Euro ist ein Sockelbetrag von 2.555 Euro beziehungsweise 3.837 Euro geplant, ergänzt um 5,11 Euro pro Schüler, wobei die Gesamtsumme aufgrund früherer Ratsbeschlüsse um 5 % beziehungsweise 25 % gekürzt wird. Kosten für die Digitalisierung sind nicht aus diesen Budgets zu finanzieren.
Bei den Kindertageseinrichtungen sind pro Gruppe 1.050 Euro für Geschäftsbedürfnisse wie Bastelmaterial oder Lebensmittel eingeplant, wobei die Ansätze aufgrund von Preissteigerungen um 5 % erhöht wurden. Für die Beschaffung von Spielsachen und Kleinmaterial steht pro Einrichtung eine Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr bereit. Zusätzliche Bedarfe für Ausstattungsgegenstände unter 800 Euro werden auf Basis von Meldungen der Einrichtungsleitungen bereitgestellt.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 15Förderung der Jugendarbeit 2021; Sachstandsbericht des StadtjugendringesZur Vorlage · Nr.: 115/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport setzt sich im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 115/2022 mit der Förderung der Jugendarbeit in Neukirchen-Vluyn auseinander. Gegenstand der Vorlage ist der Sachstandsbericht des Stadtjugendrings sowie die Entscheidung über die Mittelvergabe für das Jahr 2022.
Im Rückblick auf das Jahr 2021 wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 13.804 Euro bewilligt. Der vorliegende Bericht über die Mittelverwendung zeigt, dass aufgrund der Corona-Pandemie einige Projekte der beteiligten Vereine und Verbände nicht durchgeführt werden konnten, was zu Erstattungen von Sockelbeträgen führte. Die anerkannten Ausgaben für die Geschäfts- und Projektkosten des Vorstandes sowie die Sockelbeträge an die Vereine und Verbände beliefen sich auf insgesamt 13.854,81 Euro, wobei ein Eigenanteil von 50,81 Euro verzeichnet wurde.
Für das Jahr 2022 sieht der Beschlussvorschlag die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 13.804 Euro an den Stadtjugendring vor. Diese Summe ist bereits als Bestandteil der Zuschussliste im Haushalt 2022 veranschlagt, sodass keine zusätzlichen haushaltswirtschaftlichen Aufwendungen über die geplanten Maßnahmen hinaus entstehen. Die Vorlage dient somit der Kenntnisnahme des Verwendungsnachweises für 2021 und der Sicherstellung der Förderung für das laufende Jahr.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Verteilung der Zuschüsse an die Sportvereine im Jahr 2022Zur Vorlage · Nr.: 108/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 108/2022 informiert die Verwaltung über die Verteilung der Zuschüsse an die Sportvereine für das Jahr 2022. Grundlage für diese Verteilung ist ein Beschluss des Rates vom 29. November 1995. Mit diesem Beschluss wurde die Zuständigkeit für die Vergabe der Fördermittel auf den Stadtsportverband übertragen, um die Eigenverantwortlichkeit des Verbandes sowie der ihm angeschlossenen Sportvereine zu stärken.
Die Fördermittel umfassen die Unterhaltung von Sportanlagen, die allgemeine Förderung des Sports sowie Zuschüsse für Übungsleiter. Der Vorlage ist eine detaillierte Übersicht beigefügt, welche die konkrete Verteilung der Zuschüsse im laufenden Jahr 2022 darstellt. Die Mitteilung dient der Information des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport.
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- 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung)
- 17Mitteilungen und Anfragen
- 18Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 01.06.2022
- 3Besetzung der Schulleitungsstelle an der Gerhard-Tersteegen-Schule
- 4Mitteilungen und Anfragen