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BESCHLUSSVORLAGE

Anerkennung der Förderwürdigkeit nach den Kulturförderungsrichtlinien

Nr.: 117/2022 14.09.2022

🟢 Beschlossen 14.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 117/2022 sieht die erneute Aufnahme des Heimat- und Verkehrsvereins Neukirchen e. V. in das Verzeichnis der förderfähigen Vereine und Vereinigungen vor. Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Neukirchen-Vluyn.

Da die bisherige Anerkennung gemäß den Richtlinien auf einen Zeitraum von fünf Jahren begrenzt ist, endet der letzte genehmigte Zeitraum am 21. November 2022. Der Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen e. V. hat die Verlängerung des Anerkennungszeitraums beantragt, wobei die Verwaltung feststellt, dass die Voraussetzungen für eine Fortführung vorliegen. Die erneute Aufnahme in das Verzeichnis ist ab dem 22. November 2022 vorgesehen.

Mit der weiteren Anerkennung sind keine finanziellen Ansprüche verbunden. Im Rahmen des bestehenden Haushaltssicherungskonzepts ist die Förderung nach den Kulturförderungsrichtlinien derzeit ausgesetzt, da hierfür keine Mittel bereitgestellt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorgelegt.

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