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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 055/2022 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 055/2022 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die bei der Umsetzung von Beschlüssen aufgetreten sind, sowie die Dokumentation von Beschlüssen, die bislang nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten.
Der Bericht umfasst eine detaillierte Aufstellung der unerledigten Beschlüsse aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen. Konkret sind in den beigefügten Anlagen die Sachstände der unerledigten Beschlüsse für das Amt 60 sowie für die Ämter 65 und 68 aufgeführt. Die Vorlage dient dazu, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss über den Fortschritt der Beschlussausführung sowie über etwaige Abweichungen vom geplanten Ablauf zu informieren. Die zuständigen Berichterstatter der Verwaltung haben die entsprechenden Informationen zur Vorlage gebracht, um Transparenz über den Status der Umsetzung kommunaler Entscheidungen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 02.03.2022
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Zentrale Fußballanlage (Freianlagen und Funktionsgebäude)Zur Vorlage · Nr.: 172/2019-10 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 172/2019-10 des Bürgermeisters informiert über den aktuellen Projektstand zum Neubau der zentralen Fußballanlage, welche sowohl Freianlagen als auch Funktionsgebäude umfasst. Als Grundlage für die Information dienen die Berichte der Architekturbüros Geo3 und bho, die der Vorlage beigefügt sind.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten einen Sachstandsbericht, einen Zeitplan sowie eine Gesamtkostenübersicht zum Bauvorhaben. Eine persönliche Präsentation der Ergebnisse durch die beauftragten Ingenieurbüros findet aufgrund der geltenden Corona-Bestimmungen nicht statt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien, darunter der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss, über den derzeitigen Entwicklungsstand der Planung und Umsetzung der Anlage.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 6Sporthalle Gymnasium; SachstandsberichtZur Vorlage · Nr.: 217/2021-3 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 217/2021-3 informiert über den aktuellen Sachstand zur Sporthalle des Gymnasiums. Im Nachgang zu einem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2021 wurden Maßnahmen zur Bodenreparatur durchgeführt, um eine Interimsnutzung der Halle zu ermöglichen.
Aufgrund eines hohen Wassereintrags wurde der nasse Boden in den Geräteräumen 3 und 4 inklusive Unterbau entfernt. Im mittleren Hallenteil erfolgte eine über vier Wochen andauernde Trocknung des Sportbodens über vorhandene Prüföffnungen, wodurch etwa 450 Liter Wasser aus dem Hallenboden entnommen werden konnten. Eine Feuchtigkeitsmessung im Juli 2021 zeigte nach der Trocknung eine Reduzierung der Werte von zuvor 32 bis 65 Digit auf nun 15 bis 21 Digit, was als erfolgreiche Trocknung gewertet wird. Zur Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit wurde zudem eine Untersuchung auf Schimmelpilzbefall veranlasst. Als abschließender Schritt werden die Probeöffnungen im Hallenboden mit maßgefertigten Stopfen verschlossen.
Hinsichtlich des Brandschutzes wurde ein Architekturbüro mit der Planung der Ertüchtigungsmaßnahmen für die Interimsnutzung beauftragt. Ein Brandschutz-Sachverständiger erstellt zudem ein Konzept mit dem Ziel, den genehmigten Bestand so wiederherzustellen, dass der Schulsport stattfinden kann, wenngleich eine Nutzung als Versammlungsstätte weiterhin nicht möglich ist. Eine Schulnutzung ist für die Zeit nach den Sommerferien vorgesehen. Eine Entscheidung zur weiteren grundsätzlichen Vorgehensweise wird für die Ratssitzung am 22. Juni 2022 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 7Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Ortskern Neukirchen - hier: Bedarfs-/Investitions- und Finanzierungsbeschluss Errichtung einer WC-Anlage GrafschafterplatzZur Vorlage · Nr.: 026/2017-14 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts (IHK) für den Ortskern Neukirchen wird die Errichtung einer barrierefreien WC-Anlage am Grafschafter Platz beantragt. Die Vorlage sieht vor, dass der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss den Bedarf sowie die Investition, die über der Wertgrenze von 100.000 Euro liegt, beschließt und dem Haupt- und Finanzausschuss die Mittelbereitstellung empfiehlt. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 140.00<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro.
Die Maßnahme ist Teil der Neugestaltung des Platzes, deren Beginn für das Jahr 2023 geplant ist. Die WC-Anlage soll als modulare, vandalismushemmende Betonkonstruktion ausgeführt werden, wobei die technische Ausstattung an die Anlage auf dem Hindenburgplatz angelehnt ist. Geplant ist eine Ausstattung mit Edelstahlkomponenten, einer extensiven Dachbegrünung sowie einer thermischen Regulierung durch eine Elektro-Fußbodenheizung. Die Anlage wird über eine elektromechanische Münzautomatik verfügen, wobei die Nutzung während der Marktzeiten kostenfrei bleibt.
Das Bauvorhaben ist als klimarelevant eingestuft. Im Zuge der Umgestaltung sollen unbefestigte Flächen optimiert und die Versiegelung durch die Dachbegrünung kompensiert werden. Zudem ist vorgesehen, vorhandene Bäume nach Möglichkeit zu erhalten und bei notwendigen Entnahmen durch Neupflanzungen zu ersetzen, um die Verschattung der Verkehrsflächen zu gewährleisten. Die Verwaltung bestätigt, dass die Voraussetzungen für den Investitionsbeschluss gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Sachstandsbericht NiederbergZur Vorlage · Nr.: 102/2021-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung zum Sachstandsbericht Niederberg informiert über die Übernahme von weiteren Erschließungsanlagen und Grünflächen im Bereich des Niederberg-Areals. Im Zeitraum von Februar bis März 2022 wurden zusätzliche Flächen in die Bau- und Unterhaltungslast der Stadt überführt.
Dies umfasst die Kanal- und Straßenbauanlagen des Wohnquartiers III sowie die Bereiche der Niederrheinallee-Ost. Ebenfalls in die Zuständigkeit der Stadt fielen das östlich gelegene Regenrückhaltebecken an der Niederrheinallee sowie eine Waldfläche, die Anfang März 2022 übernommen wurde. Die Straßenbauanlagen wurden dabei ohne das dazugehörige Straßenbegleitgrün in die Verantwortung der Stadt aufgenommen.
Zur detaillierten Darstellung des aktuellen Sachstandes enthält die Vorlage aktualisierte Tabellen und Übersichtskarten. Diese sind in die Kategorien Kanalbau, Straßenbau und Grünflächen unterteilt, um die jeweiligen Verpflichtungen aus der Rahmenplanung transparent darzustellen. Die entsprechenden Anlagen zur Übersicht der Verpflichtungen für Kanal, Straße und Grünflächen sind dem Dokument beigefügt.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 9Landesprogramm "Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" hier: Ausbaubeschluss „Neugestaltung einer Spiel- und Begegnungsfläche auf dem Hindenburgplatz“Zur Vorlage · Nr.: 114/2017-9 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird um eine Entscheidung bezüglich der Neugestaltung einer Spiel- und Begegnungsfläche auf einer Teilfläche des Hindenburgplatzes gebeten. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Genehmigung vorgeschlagener Änderungen an der Ausführungsplanung sowie die Deckung der entstandenen Mehrkosten für die Herstellung des Bewegungs- und Begegnungsortes.
Im Rahmen der weiterführenden Planung wurden Anpassungen notwendig, um die Umsetzung nach aktuellen Standards und Vorschriften zu ermöglichen. Dabei wurde entschieden, auf bestimmte hochpreisige Elemente, wie ein großes Spielgerät und die Bepflanzung, vorerst zu verzichten, mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt aus anderen Mitteln zu ergänzen.
Die Gesamtkosten für die Umsetzung belaufen sich nach aktuellem Stand auf 310.000 Euro brutto. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber den ursprünglich kalkulierten Kosten. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die durch das Landesprogramm für Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf mit einer Förderquote von 90 Prozent unterstützt werden, liegen bei 321.000 Euro, wovon 39.200 Euro auf Planungsleistungen entfallen. Zur Deckung der Mehrkosten sollen Mittel aus dem Projekt zur Sanierung des Abwasserkanals in der Niederrheinstraße genutzt werden.
Das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Bauleistungen befindet sich in der finalen Abstimmung. Aufgrund der aktuellen Materialknappheit ist der Baubeginn für Ende September 2022 vorgesehen.
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- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Einrichtung eines Spielplatzes in NiepZur Vorlage · Nr.: 171/2020-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll beschließen, eine Zuwendung zur Förderung der Strukturentwicklung ländlicher Räume zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer Spiel- und Begegnungsstätte in Niep. Als möglicher Standort wurde die vorhandene Freizeitwiese hinter dem Feuerwehrhaus identifiziert.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2020. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung im September 2021 wurden verschiedene Wünsche geäußert, darunter die Schaffung von Sandspielbereichen mit Klettergeräten, Schaukeln sowie eine angemessene Möblierung im Schatten von Bäumen. Die Planung sieht eine Zweiteilung der Fläche vor, sodass ein Teil der Wiese weiterhin für Ballspiele oder Feste nutzbar bleibt. Bei der Gestaltung soll die naturnahe Struktur gewahrt bleiben, wobei Neupflanzungen zur Beschattung beitragen sollen. Die Nutzung der örtlichen Einsatzparkplätze der Feuerwehr darf durch die Anlage nicht beeinträchtigt werden.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 130.000 Euro, wobei ein Sicherheitsaufschlag von 15 % berücksichtigt wurde. Da die Stadt Neukirchen-Vluyn im Haushaltssicherung befindlich ist, sieht das Förderprogramm Zuschüsse von 65 % bzw. 85 % vor. Dies würde einen kommunalen Eigenanteil von etwa 45.500 Euro bzw. 19.500 Euro bedeuten. Ein Ortstermin mit der Bezirksregierung im April 2022 bestätigte die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens aufgrund der Lage im Außenbereich. Eine Antragstellung für das Förderjahr 2023 ist für Ende des Jahres vorgesehen.
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- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Einrichtung eines Spielplatzes in RayenZur Vorlage · Nr.: 184/2018-3 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die schrittweise Herstellung einer Spielfläche auf dem Rayener Berg vor. Ziel ist die Schaffung eines Spielangebots für verschiedene Altersgruppen, da der Ortsteil Rayen derzeit über keinen eigenen öffentlichen Kinderspielplatz verfügt.
Die Verwaltung wurde bereits im November 2018 damit beauftragt, Standorte und Kosten für eine Spiel- und Begegnungsfläche zu prüfen sowie Fördermöglichkeiten zu untersuchen. Eine im September 2021 durchgeführte Bürgerbeteiligung zeigte unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der möglichen Standorte auf. Während eine Fläche am Gülixweg eine Neuanlage mit Bodenmodellierungen und Einzäunung erfordern würde, die Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich erwarten ließe, bietet der Rayener Berg Flächen an, die an den vorhandenen Fußballplatz angliedern können.
Um trotz der noch nicht finalen Standortentscheidung ein Angebot zu realisieren, schlägt die Verwaltung eine Zweiteilung auf dem Rayener Berg vor. Ein Bereich nahe dem Vereinsheimes des SuS Rayen soll als Spielangebot für Kleinkinder dienen, während westlich des Sportplatzes eine Wiesenfläche für ältere Kinder und Jugendliche genutzt werden soll. Die Umsetzung soll aus dem jährlichen Budget für Spielplatzerneuerungen erfolgen. Da sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet befinden, ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sowie mit dem Pächter erforderlich.
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- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Straßenzustandserfassung Hier: Ergebnisse aus den Erstbefahrungen und Optimierung der zukünftigen InstandhaltungZur Vorlage · Nr.: 050/2020-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilung über die Ergebnisse der Erstbefahrungen zur Straßenzustandserfassung über den aktuellen Zustand des Verkehrsnetzes informiert. Nach der Einführung eines vorläufigen Systems zur systematischen Ermittlung der Straßenzustandsbewertung wurde das gesamte Verkehrsnetz, mit Ausnahme der Autobahnen, im vergangenen Jahr befahren. Dabei konnten Daten für etwa 198 Kilometer des insgesamt rund 218 Kilometer umfassenden Netzes erfasst werden.
Die Auswertung der Befahrung aus dem Frühjahr 2022 ergab eine durchschnittliche Zustandsnote von 3,31. Es wurden 149 Fahrbahnabschnitte identifiziert, die in Teilbereichen die schlechteste Zustandsnote 5 aufweisen, was einer Gesamtlänge von über 41 Kilometern entspricht. Besonders betroffen sind Abschnitte im Littardweg, Wittrahmsweg, Bergschenweg, Geilingsweg sowie am Ophülsgraben.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund bestehender Maßnahmenlisten und eines Sanierungsstaus eine vollständige Umsetzung der notwendigen Instandsetzungen nur schrittweise möglich ist. Während die Mittel für Deckeninstandsetzungen im laufenden Haushaltsjahr auf 100.000 Euro verdoppelt wurden, liegt der tatsächliche Ressourceneinsatz laut Berichten der Gemeindeprüfungsanstalt weiterhin unter dem empfohlenen Benchmark.
Um die langfristige Erhaltung der Infrastruktur zu gewährleisten, soll die Unterhaltungsstrategie optimiert werden. Zur Entlastung der Planungskapazitäten im Baubetriebshof wird eine vakante halbe Stelle im Backoffice zum 10. Mai 2022 wiederbesetzt. Das bestehende Straßen- und Wegekonzept wird auf Basis der neuen Daten im Laufe des Jahres fortgeschrieben.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 13Initiierung eines Projektes zur Verbesserung der Sauberkeit in Neukirchen-Vluyn hier: Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 GO NRW für die Beschaffung einer StadtreinigungsmaschineZur Vorlage · Nr.: 054/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn hat im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 054/2022 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Anschaffung einer Stadtreinigungsmaschine beantragt. Ziel des Projekts ist es, die Sauberkeit im Stadtgebiet zu verbessern und die Unterhaltungskolonnen des Baubetriebshofes zu entlasten. Hintergrund der Initiative ist eine gestiegene Menge an im öffentlichen Raum entsorgten Abfällen, was zu einem erhöhten Personal- und Logistikaufwand geführt hat.
Für die Beschaffung der Maschine sowie eines passenden Transportanhängers wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 27.500 Euro vorgeschlagen. Die Finanzierung soll über Mehreinnahmen im Bereich des Baubetriebshofes erfolgen, die durch die Versteigerung von Ersatzfahrzeugen erzielt wurden. Für die Folgejahre werden jährliche Aufwendungen von etwa 2.000 Euro veranschlagt.
Die geplante Reinigungsmaschine soll als elektrischer Abfallsauger fungieren, der Abfälle wie Glasscherben, Zigarettenkippen oder Hundekot aufnehmen und über einen integrierten Mitteldruckreiniger Verunreinigungen von Flächen entfernen kann. Der Einsatz soll schwerpunktmäßig in den Ortskernen von Vluyn und Neukirchen sowie in Gebieten wie Niederberg und den Gewerbegebieten erfolgen. Die Personalgestellung für das Projekt soll über ein Förderprogramm der Arbeitsagentur zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erfolgen, wobei die Lohnkosten in den ersten 24 Monaten vollständig übernommen werden.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Straßenbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG NW)Zur Vorlage · Nr.: 057/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Mitteilungsvorlage Nr. 057/2022 befasst sich mit der aktuellen politischen Diskussion um die Abschaffung der Straßenbaubeiträge gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW). Es liegen unterschiedliche Ansätze zur Veränderung des Straßenbaubeitragsrechts vor. Während die Landesregierung eine Erhöhung der Förderquote von 50 % auf 100 % anstrebt, um die Kosten vollständig durch das Land NRW zu decken, fordert die Opposition im Landtag eine sofortige und endgültige Abschaffung der Beiträge.
Die weitere Entwicklung hängt nach Einschätzung der Verwaltung vom Ausgang der anstehenden Landtagswahl und dem daraus resultierenden Gesetzentwurf ab. Sollte die Beitragspflicht bestehen bleiben, aber die Förderung auf 100 % aufgestockt werden, müsste die Verwaltung die Beiträge grundstücksscharf ermitteln. Eine Kostenübernahme durch das Land wäre dann für jedes Grundstück nach Antragstellung möglich, sofern die Fördermittel verfügbar sind und die Maßnahme förderfähig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anstieg der Anträge zum Verbrauch der Fördermittel führen könnte.
Für den Fall einer Abschaffung der Beitragspflicht ist der Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung maßgeblich. Maßnahmen, deren Beschlussfassung vor dem Stichtag erfolgt, könnten weiterhin beitragspflichtig bleiben. Bis zur Rechtskraft einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes bleibt die derzeit geltende Fassung des KAG NW anzuwenden.
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- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 15Abfallwirtschaftskonzept des Kreises WeselZur Vorlage · Nr.: 059/2022 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss befasst sich mit dem Entwurf zur Fortschreibung und Optimierung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Wesel. Der Entwurf wurde bereits vom Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft des Kreises sowie vom Kreistag beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor der endgültigen Beschlussfassung zu hören, um Bedenken und Anregungen zu prüfen.
Das Konzept umfasst Angaben zur Art, Menge und zum Verbleib der im Kreis Wesel anfallenden Abfälle sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Klimarelevanz durch Maßnahmen zur CO2-Minderung, wie etwa der Optimierung der Bioabfallbehandlung, der Prüfung von Wasserstoffproduktion am Standort Asdonkshof oder der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur CO2-Abscheidung aus Rauchgasen. Zudem sind Projekte zur Phosphorrückgewinnung und zur Intensivierung der Wertstoffsammlung vorgesehen.
Zur Abfallvermeidung sind unter anderem Pilotprojekte mit Wertstoffmobilen, der Ausbau der Abfallberatung sowie die Unterstützung von Reparaturangeboten geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen, unter anderem durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Die Verwaltung empfiehlt die Kenntnisnahme des Entwurfs und die Abgabe einer Stellungnahme, wobei die Stadt Neukirchen-Vluyn eine Teilnahme an der Arbeitsgruppe des Kreises anstrebt. Die Umsetzung des Konzeptes kann Sach- und Personalkosten verursachen.
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Beratungsfolge
- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 056/2022 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 056/2022 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt.
Der Inhalt der Mitteilung umfasst die zur Kenntnisgabe der beigefügten Übersichten, welche den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen in den genannten Fachbereichen dokumentieren. Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, dass ergänzende Erläuterungen sowie weitere Details zur Planung bedarfsorientiert durch einen mündlichen Bericht während der Sitzung des Ausschusses erfolgen können. Als Grundlage für die Information dienen die Anlagen der Ämter 60 und 65. Die Vorlage wurde im April 2022 durch die Vertretung des Technischen Beigeordneten erstellt.
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- 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung)
- 17Mitteilungen und Anfragen
- 18Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Umbau der Gesamtschule
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 02.03.2022
- 4Mitteilungen und Anfragen