Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Wesel

Nr.: 059/2022 18.05.2022

🟢 Beschlossen 18.05.2022 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss befasst sich mit dem Entwurf zur Fortschreibung und Optimierung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Wesel. Der Entwurf wurde bereits vom Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft des Kreises sowie vom Kreistag beschlossen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor der endgültigen Beschlussfassung zu hören, um Bedenken und Anregungen zu prüfen.

Das Konzept umfasst Angaben zur Art, Menge und zum Verbleib der im Kreis Wesel anfallenden Abfälle sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Klimarelevanz durch Maßnahmen zur CO2-Minderung, wie etwa der Optimierung der Bioabfallbehandlung, der Prüfung von Wasserstoffproduktion am Standort Asdonkshof oder der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur CO2-Abscheidung aus Rauchgasen. Zudem sind Projekte zur Phosphorrückgewinnung und zur Intensivierung der Wertstoffsammlung vorgesehen.

Zur Abfallvermeidung sind unter anderem Pilotprojekte mit Wertstoffmobilen, der Ausbau der Abfallberatung sowie die Unterstützung von Reparaturangeboten geplant. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Kreis und den Kommunen, unter anderem durch die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Die Verwaltung empfiehlt die Kenntnisnahme des Entwurfs und die Abgabe einer Stellungnahme, wobei die Stadt Neukirchen-Vluyn eine Teilnahme an der Arbeitsgruppe des Kreises anstrebt. Die Umsetzung des Konzeptes kann Sach- und Personalkosten verursachen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge