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MITTEILUNGSVORLAGE

Straßenbaubeiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG NW)

Nr.: 057/2022 18.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 057/2022 befasst sich mit der aktuellen politischen Diskussion um die Abschaffung der Straßenbaubeiträge gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW). Es liegen unterschiedliche Ansätze zur Veränderung des Straßenbaubeitragsrechts vor. Während die Landesregierung eine Erhöhung der Förderquote von 50 % auf 100 % anstrebt, um die Kosten vollständig durch das Land NRW zu decken, fordert die Opposition im Landtag eine sofortige und endgültige Abschaffung der Beiträge.

Die weitere Entwicklung hängt nach Einschätzung der Verwaltung vom Ausgang der anstehenden Landtagswahl und dem daraus resultierenden Gesetzentwurf ab. Sollte die Beitragspflicht bestehen bleiben, aber die Förderung auf 100 % aufgestockt werden, müsste die Verwaltung die Beiträge grundstücksscharf ermitteln. Eine Kostenübernahme durch das Land wäre dann für jedes Grundstück nach Antragstellung möglich, sofern die Fördermittel verfügbar sind und die Maßnahme förderfähig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anstieg der Anträge zum Verbrauch der Fördermittel führen könnte.

Für den Fall einer Abschaffung der Beitragspflicht ist der Zeitpunkt der gesetzlichen Änderung maßgeblich. Maßnahmen, deren Beschlussfassung vor dem Stichtag erfolgt, könnten weiterhin beitragspflichtig bleiben. Bis zur Rechtskraft einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes bleibt die derzeit geltende Fassung des KAG NW anzuwenden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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