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BESCHLUSSVORLAGE

Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Neukirchen-Vluyn (RL öLIS)

Nr.: 121/2026-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, neue Richtlinien für die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum einzuführen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat die entsprechenden Richtlinien verabschiedet, um ein einheitliches, transparentes und rechtssicheres Verfahren für Anträge von Investoren zu schaffen. Ziel ist es, eine nachvollziehbare Entscheidungspraxis zu gewährleisten und gleichzeitig den Gemeingebrauch der Verkehrsflächen durch eine gesteuerte Entwicklung zu schützen.

Die Grundlage für die Verteilung der Ladepunkte bildet eine Potentialanalyse des Stadtgebiets. Dabei wurde das Stadtgebiet in Raster unterteilt und nach Kriterien wie vorhandener Infrastruktur, Einzelhandelsstandorten, Einwohnerdichte und Verkehrsknotenpunkten bewertet. In einer ersten Ausbaustufe sollen vorrangig Flächen mit hohem bis sehr hohem Potenzial genutzt werden, wobei pro Raster zunächst nur eine Sondernutzungserlaubnis für eine E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten vorgesehen ist. Eine weitere Verdichtung soll erst bei nachgewiesenem Bedarf durch die Auslastung der bestehenden Infrastruktur erfolgen.

Die Richtlinien regeln zudem die Auswahlkriterien, Nebenbestimmungen sowie die Erhebung von Gebühren. Es ist mit potenziellen Mehreinnahmen durch Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren zu rechnen. Die jährliche Sondernutzungsgebühr soll auf Basis einer Fläche von 4 m² pro Ladesäule und einem Gebührensatz von 5,00 €/m² festgesetzt werden, was einer Gebühr von 240,00 € pro Jahr entspricht. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Oktober 2026 beraten und dem Rat am 14. Oktober 2026 zur Entscheidung vorgelegt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 14.10.2026
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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