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MITTEILUNGSVORLAGE

Erstellung von Einzelfallsatzungen zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung für die Ausbauanlagen - „Hochstraße zwischen Mozartstraße bis Bruchstraße inklusive Missionshof“, - „Hochstraße zwischen Bruchstraße und Am Alten Pastorat/Gartenstraße“ sowie - „Am Alten Pastorat zwischen Hochstraße und Gartenstraße“

Nr.: 054/2024-5 17.12.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung plant die Erstellung neuer Einzelfallsatzungen zur Bestimmung der Anliegeranteile für Straßenbaubeiträge in Teilen der Hochstraße sowie der Am Alten Pastorat. Dies ist erforderlich, da das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die bisherigen Satzungen für diese Gebiete für nichtig erklärt hat.

In der Vorberatung im Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt wurden Fragen zur Verjährungsfrist sowie zu einem möglichen Vergleichsangebot diskutiert. Die Verwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass die Verjährungsfrist durch das anhängige Gerichtsverfahren gehemmt wurde und somit nicht abgelaufen ist. Zudem stellte die Verwaltung klar, dass kein Schreiben eines ehemaligen Bürgermeisters vorliege, welches eine Anerkennung des Urteils durch die Verwaltung bestätige. Die Aufhebung der Straßenbaubeitragsbescheide erfolgte nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.

Ein Vergleich im Rahmen des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde von der Verwaltung nicht in Betracht gezogen, da ein Verlust an Beitragsmitteln zu befürchten war. Da eine nachträgliche Aufstockung der Fördermittel für die betroffenen Straßenbaumaßnahmen nicht möglich gewesen wäre, hätte ein solcher Verlust die Refinanzierung der Baukosten beeinträchtigt. Die neuen Satzungen sind notwendig, um das Beitragserhebungsverfahren für die genannten Anlagen zum Abschluss zu bringen.

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