Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Neukirchen-Vluyn im Rahmen der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn erhält im Rahmen des Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ finanzielle Unterstützung für die Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzeptes. Die ZUG gGmbH hat den Förderantrag bewilligt, der eine Fördersumme von 219.739 Euro umfasst. Die Förderquote beträgt 90 Prozent und deckt die Finanzierung einer Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement sowie die Beauftragung eines Planungsbüros ab. Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet, wobei eine Anschlussförderung für die Umsetzung der Maßnahmen möglich ist.
Die Personalstelle in der Stabsstelle Klimaschutz wurde zum 1. Januar 2024 besetzt. Das geplante Konzept soll die Auswirkungen von Extremwetterereignissen wie Starkregen, Hitze oder Dürre auf verschiedene Handlungsfelder wie Bauwesen, Verkehr und Gesundheit analysieren und Maßnahmen zur Risikominimierung sowie zur Erhaltung der Lebensqualität entwickeln. Der Arbeitsprozess umfasst unter anderem eine Bestandsaufnahme lokaler Klimadaten, eine Betroffenheitsanalyse, die Identifikation von Hotspots sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs und einer Kommunikationsstrategie. Dabei sollen auch das Schwammstadtprinzip und ökologische Kriterien berücksichtigt werden.
Der Klimaanpassungsmanager koordiniert den Prozess, beauftragt externe Planungsleistungen und dient als Ansprechpartner für die beteiligten Institutionen. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die Prüfung des bestehenden kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung hinsichtlich seiner Förderfähigkeit und eines möglichen Mehrwerts. Die Konzepterarbeitung soll im zweiten Quartal 2024 beginnen und bis zur zweiten Jahreshälfte 2025 abgeschlossen sein.
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