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ANTRAG

Berücksichtigung des Schwammstadt-Prinzips bei Neubau- und Sanierungsprojekten sowie relevanten Konzepten und Plänen -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2024

Nr.: 030/2024 19.02.2024

🟢 Beschlossen 19.02.2024 · Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung (13. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 23. Januar 2024 einen Antrag mit der Nummer 030/2024 eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Berücksichtigung des sogenannten Schwammstadt-Prinzips im Rahmen von Neubau- und Sanierungsprojekten sowie bei relevanten Konzepten und Planungen innerhalb der Stadtverwaltung.

Der Antrag wurde dem Bürgermeister am 30. Januar 2024 zugeleitet und ist für die Beratung im Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung vorgesehen. Die Sitzung zur Erörterung des Vorlageninhalts ist für den 19. Februar 2024 angesetzt. Das Dokument dient als Grundlage für die parlamentarische Beratung der Fraktion zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich der Stadtentwicklung und Klimaanpassung.

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