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MITTEILUNGSVORLAGE

Stellplatzsituation Hochstraße 2 und Dorf Neukirchen - Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise

Nr.: 163/2022-1

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 163/2022-1 befasst sich mit der Stellplatzsituation an der Hochstraße 2 sowie im Ortskern von Neukirchen. Im Zentrum der städtebaulichen Entwicklung stehen die Grundstücke Hochstraße 2 und Dorfkrug, für die eine gemeinsame Nutzung von Gastronomie und Wohnraum geplant ist. Für das Objekt an der Hochstraße 2 werden mindestens 20 Stellplätze prognostiziert. Da eine oberirdische Umsetzung auf maximal fünf Plätze begrenzt ist und eine Tiefgarage als unwirtschaftlich eingestuft wird, sieht die Vorlage die Möglichkeit einer Ablösung von Stellplätzen in der Gebietszone I vor, was Kosten von 5.260 Euro pro Stellplatz zur Folge hätte.

Die Vorlage thematisiert zudem die Kapazitätsengpässe bei Neubauvorhaben im Ortskern, die durch die bauliche Verdichtung gemäß Bebauungsplan Nr. 14 bedingt sind. Als Lösungsansätze werden eine Änderung der Stellplatzsatzung zur Förderung integrierter Lagen, eine Anpassung des Bebauungsplans sowie die Errichtung einer Parkpalette auf dem städtischen Parkplatz an der Andreas-Bräm-Straße genannt.

Ein weiterer Aspekt ist die Prüfung eines professionellen Betreibermodells für Parkanlagen, das durch Parkraumbewirtschaftung Einnahmen generieren könnte. Ein solches System könnte Dauer-, Belegungs- und Kurzzeitparkplätze umfassen. Die Verwaltung empfiehlt, zur Erarbeitung einer praktikablen Lösung die Unterstützung des Zukunftsnetzes Mobilität NRW in Anspruch zu nehmen, um konkrete Ansätze für die Stellplatzproblematik in Neukirchen zu entwickeln.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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