Bebauungsplan Nr. 165, Gebiet am Neukirchener Ring - Auswahl der Varianten zur Fortführung des weiteren Planverfahrens - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 074/2020-3 befasst sich mit der weiteren Planung des Bebauungsplans Nr. 165 im Gebiet am Neukirchener Ring. Im Zentrum steht die Auswahl von Planungsvarianten als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bisher wurden verschiedene Konzepte vorgestellt, die sich in der baulichen Dichte, dem Erschließungssystem und der Gestaltung des ruhenden Verkehrs unterscheiden. Die Varianten umfassen die sogenannte Bügelvariante sowie eine Lösung mit getrennter Stichstraßenerschließung. Dabei wurden unterschiedliche Grade der Verdichtung sowie die Anzahl der möglichen Wohneinheiten – von etwa 90 bis zu 160 Einheiten – sowie die Integration von Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stellplatzsituation, wobei die Nutzung von Quartiersgaragen zur Flächenersparnis gegenüber oberirdischen Stellplätzen diskutiert wurde.
Hinsichtlich der Infrastruktur liegen Erkenntnisse zur Oberflächenversickerung von Regenwasser vor, die auf einem Bodengutachten basieren und einen entsprechenden Raumbedarf in der Grünflächenplanung erfordern. Die Entwicklung des Gebiets erfolgt außerhalb des kommunalen Haushalts über Bürgschaftsvereinbarungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und einem entsprechenden Businessplan. Die weitere Planung soll zudem städtische Nachhaltigkeitsziele wie Klimaschutz, Regenwassermanagement und die Nutzung regenerativer Energien berücksichtigen. Die Entscheidung über die weiterzuverfolgenden Varianten dient als Voraussetzung für die Einleitung der Beteiligungsverfahren.
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