Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 142/2026 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 142/2026 einen Bericht über den aktuellen Sachstand zur Ausführung von Beschlüssen sowie über Besonderheiten bei deren Umsetzung vor. Der Bericht dient der Information des Ausschusses für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt.
Inhaltlich befasst sich die Vorlage mit der Evaluierung von Entscheidungsprozessen. Die Verwaltung prüft dabei, in welchen Fällen Beschlüsse nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei denen sich im Zuge der Ausführung spezifische Besonderheiten ergeben haben. Die entsprechenden Details zu den nicht ausgeführten Beschlüssen sowie die Erläuterungen zu den jeweiligen Sachständen sind in einer beigefügten Anlage aufgeführt. Die Vorlage wurde durch den Technischen Beigeordneten erstellt und ist für die Sitzung des Ausschusses am 21. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 22.06.2026
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Straßenerneuerung Londongstraße hier: BedarfsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 147/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 147/2026 sieht vor, dass der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt den Bedarf für die Straßenerneuerung der Londongstraße oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro beschließt. Die Maßnahme, die als RAG-Maßnahme geführt wird, umfasst die Instandsetzung der Straße im Ortsteil Neukirchen, die aufgrund von bergbaubedingten Setzungen Schäden an der Fahrbahndecke und am Mischwasserkanal aufweist.
Aufgrund der geringen Grundstücksbreite und der bestehenden baulichen Gegebenheiten ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Die Planung sieht vor, die Straße mit einem V-Profil und einer Mitterrinne auszubauen, um das unrechtmäßige Ablaufen von Niederschlagswasser in Privatgärten zu verhindern. Zudem soll geprüft werden, ob die vorhandene Baumgruppe bei Starkregen als Überlauf- und Versickerungsfläche genutzt werden kann. Die ungebundenen Tragschichten sollen im Sinne der Kreislaufwirtschaft aus RCL I-Material hergestellt werden.
Die geschätzten Kosten für den Straßenbau belaufen sich auf etwa 905.000 Euro, zuzüglich etwa 70.000 Euro für die Planung. Die Baukosten werden durch die RAG vorfinanziert. Die Umsetzung der Maßnahme ist für die Jahre 2027 bis 2028 geplant, wobei die Konkretisierung der Planung ab Anfang 2027 erfolgen soll. Die Verwaltung beabsichtigt, die betroffenen Anlieger im Planungsprozess umfassend zu informieren.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 6Verlängerung des Schmutzwasserkanals in der Hochstraße hier: BedarfsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 150/2026 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt soll über einen Bedarfsbeschluss zur Verlängerung des Schmutzwasserkanals in der Hochstraße entscheiden. Die Maßnahme sieht die Erweiterung des bestehenden Netzes um drei Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 72 Metern sowie die Setzung von drei Schächten vor. Ziel ist es, vier bebaute Grundstücke im Ortsteil Neukirchen an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, um die Nutzung von Kleinkläranlagen zu beenden. Dies erfolgt auf Aufforderung der Bezirksregierung, nachdem die wasserbehördlichen Erlaubnisse für die bestehenden Kleinkläranlagen befristet erteilt wurden.
Die geschätzten Kosten für den Kanalbau belaufen sich nach aktuellen Kalkulationen auf etwa 130.000 Euro, was die Wertgrenze von 100.000 Euro überschreitet und somit einen Investitionsbeschluss erforderlich macht. Zu den Kostenfaktoren gehören neben den Bauarbeiten auch Planungskosten sowie Entsorgungskosten aufgrund einer festgestellten Teerbelastung im Baugrund.
Für die Erweiterung der Anlage werden von den Anliegern Kanalanschlussbeiträge in einer voraussichtlichen Höhe von etwa 30.000 Euro erhoben, sofern keine vorherigen Zahlungen für denselben Anschluss geleistet wurden. Die Stadt plant, die notwendigen Grundstücksanschlussleitungen in Abstimmung mit den Anliegern herzustellen und die entstandenen Kosten zu erstatten. Die Umsetzung der Maßnahme soll, sofern die Finanzierung gesichert ist, im Jahr 2027 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 7Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung des Nimos Geräteträgers mit Heißdampfanlage sowie Winterdienstausrüstung für den Baubetriebshof im Jahre 2028 Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2027Zur Vorlage · Nr.: 130/2026 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Baubetriebshof ist die Ersatzbeschaffung eines Nimos-Geräteträgers inklusive Heißdampfanlage zur thermischen Unkrautbekämpfung sowie einer Winterdienstausrüstung geplant. Die Investitionsvorlage sieht vor, hierfür im Haushaltsjahr 2028 Mittel in Höhe von 185.000 Euro bereitzustellen. Um das Vergabeverfahren rechtzeitig einleiten zu können, soll bereits im Haushaltsjahr 2027 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen werden.
Das derzeit genutzte Fahrzeug wird im Jahr 2028 sechzehn Jahre alt und hat die übliche Nutzungsdauer überschritten. Aufgrund von Verschleiß und steigendem Reparaturaufwand sowie dem Fehlen eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs wird die Anschaffung als notwendig für die Aufrechterhaltung der Straßenunterhaltung und des Winterdienstes dargestellt. Insbesondere für die zunehmenden Aufgaben auf Geh- und Radwegen ist die Ausstattung des Geräteträgers für die Funktionsfähigkeit des Baubetriebshofes relevant.
Die Kostenermittlung basierte auf einer Marktsondierung und informellen Gesprächen mit Fachhändlern im Jahr 2026. Die Beschaffung soll 2027 im Rahmen eines produktneutralen Vergabeverfahrens erfolgen. Dabei sollen neben technischen und wirtschaftlichen Kriterien auch umweltrelevante Aspekte, wie der Kraftstoffverbrauch oder die potenzielle Nutzung alternativer Kraftstoffe, berücksichtigt werden. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 8Investitionsvorhaben:: Ersatzbeschaffung eines LKW mit Hakenlift für den Baubetriebshof im Jahre 2028 Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2027Zur Vorlage · Nr.: 131/2026 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant für das Haushaltsjahr 2028 die Ersatzbeschaffung eines Lkw mit Hakenliftsystem und dazugehörigen Containern für den Baubetriebshof. Das Vorhaben umfasst den Austausch eines bestehenden 7,5-t-Lkw, der im Jahr 2028 ein Alter von 17 Jahren erreicht und die übliche Nutzungsdauer überschritten haben wird. Um den Liefertermin im Jahr 2028 sicherzustellen, wird die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2027 beantragert. Der geschätzte Mittelbedarf für die Investition beläuft sich auf 175.000 Euro.
Das neue System soll die Effizienz im Bereich der Straßen- und Grünflächenunterhaltung steigern, indem durch den schnellen Wechsel von Containern die Rüstzeiten reduziert und die Einsatzbereitschaft erhöht wird. Zudem soll die körperliche Belastung der Beschäftigten durch den Wegfall manueller Verladearbeiten verringert werden. Da für den Baubetriebshof kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, dient die Beschaffung auch der Vermeidung von Ausfallrisiken bei der Verkehrssicherung.
Im Rahmen der geplanten Ausschreibung im Jahr 2027 sollen neben technischen und wirtschaftlichen Kriterien auch die Umweltverträglichkeit und der Kraftstoffverbrauch berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft hierbei die Eignung für alternative, emissionsärmere Kraftstoffe. Eine erneute Marktsondierung vor der Erstellung des Leistungsverzeichnisses soll die Verfügbarkeit von Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien untersuchen. Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Mittelbereitstellung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 93. Fortschreibung des Straßen- und WegekonzeptesZur Vorlage · Nr.: 202/2020-8 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 202/2020-8 sieht die Verabschiedung der dritten Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für den Zeitraum von 2026 bis 2031 vor. Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die entsprechende Planung gemäß Anlage 1 zu beschließen.
Das bisherige Konzept galt für den Zeitraum von 2020 bis 2025. Obwohl die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Beitragspflicht für nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Maßnahmen abgeschafft hat, wird die Fortführung der Fortschreibung im zweijährigen Turnus beibehalten. Dies begründet sich durch die Notwendigkeit des Konzepts als Grundlage für die Förderung von Straßenbaumaßnahmen durch das Land.
Die Planung enthält verschiedene Anpassungen. Maßnahmen zur LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung wurden zur besseren Übersicht in einem separaten Tabellenteil zusammengefasst. In der detaillierten Aufstellung sind bereits umgesetzte Maßnahmen grün, laufende Projekte schwarz und neue Maßnahmen blau markiert. Verzögerungen bei bestimmten Projekten, etwa bei Wirtschaftswegen oder Maßnahmen in Wohnquartieren, werden durch die Erstellung eines Ländlichen Wegekonzeptes sowie durch zeitliche Abhängigkeiten zu Kanalbaumaßnahmen oder Vertragsabschlüssen mit Dritten begründet. Die Finanzierung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen erfolgt über die jeweiligen Einzelveranschlagungen der Haushaltsplanungen. Eine direkte Klimarelevanz der Konzeptaufstellung wird nicht angegeben, da die Klimarelevanz der einzelnen Ausbaumaßnahmen erst in späteren Ausbaubeschlüssen dargestellt wird.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 10Einführung von SpielplatzpatenschaftenZur Vorlage · Nr.: 036/2026-2 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 036/2026-2 sieht die Einführung von Spielplatzpatenschaften für die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn vor. Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt soll die Verwaltung beauftragen, dieses Modell auf Basis eines bereits vorgestellten Konzeptes umzusetzen. Die Initiative orientiert sich dabei an ähnlichen Ansätzen in den Städten Moers und Krefeld.
Im Rahmen des Programms soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, die Koordination und Begleitung der Patenschaften übernehmen sowie Schulungs- und Vernetzungsangebote sowie die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können nach Abstimmung über den jeweiligen Spielplatz eine Patenschaft übernehmen. Voraussetzung für die Durchführung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnens sowie der Abschluss einer Vereinbarung über die Inhalte der Patenschaft. Die Paten erhalten eine Urkunde und einen Ausweis zur Legitimation auf dem jeweiligen Spielplatz, wobei während der Tätigkeit ein Versicherungsschutz besteht.
Die Aufgaben der Paten sind klar von den Pflichten der Stadt abgegrenzt. Die Sicherstellung der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit sowie die Durchführung von Wartung, Reparaturen und Reinigungen verbleiben in der Verantwortung des städtischen Baubetriebshofes. Die Paten können sich über diese regelmäßigen Kontrollen hinaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten einbringen. Für die Umsetzung entstehen Sachkosten für Schulungen, Veranstaltungen und die Ausstattung der Paten sowie Personalaufwendungen für die Betreuung durch die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 11Umgestaltung Denkmalplatz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen hier: AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 118/2017-7 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt soll den Ausbau des Denkmalplatzes gemäß einem geänderten Ausbaubereich beschließen. Die Maßnahme ist Teil des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen und umfasst die Erneuerung der Entwässerung sowie der Beleuchtung. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Gesamtfläche von rund 4.100 m², unterteilt in drei Teilbereiche: die Nordfläche zwischen Mozartstraße und Arkaden, die Südfläche um das Kriegerdenkmal sowie das Grundstück Hochstraße 2.
Die Planung sieht unter den Arkaden eine Hauptaufenthaltsfläche mit einem künstlichen Bachlauf vor, der zur Klimaanpassung durch Verdunstungskühlung und als Retentionsraum für Starkregen beitragen soll. Im Bereich des Kriegendenkmals wird ein Stadtpark mit neuen Wegeverbindungen aus Betonpflaster und Sitzmöglichkeiten geschaffen. Die Mozartstraße wird in ihrer Querschnittsbreite reduziert, wobei die Fahrbahn in Asphaltbauweise ausgeführt wird. Zur Erhöhung der Sicherheit und Barrierefreiheit werden eine neue Querungsstelle mit Zebrastreifen sowie ein Fahrradschutzstreifen realisiert. Auf dem Grundstück Hochstraße 2 soll durch eine Stahlkonstruktion mit Rankpflanzen eine schattige Aufenthaltsfläche entstehen.
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf etwa 1.789.400 Euro, wobei Zuwendungen in Höhe von rund 1.197.310 Euro zur Finanzierung beitragen und der städtische Eigenanteil bei etwa 592.090 Euro liegt. Ein Baubeginn wird für das zweite Quartal 2027 erwartet, die Fertigstellung ist für Ende 2027 vorgesehen.
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- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 11.1Umgestaltung Denkmalplatz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen hier: Ergänzung zum AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 118/2017-8 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 118/2017-8 dient als Ergänzung zum Ausbaubeschluss für die Umgestaltung des Denkmalplatzes im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen. Gegenstand der Vorlage ist die Nachreichung einer abschließenden Kostenberechnung nach DIN 276, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zustellung noch nicht final vorlag.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf 1,729 Millionen Euro. Damit liegen die Kosten unter der im Förderantrag von 2023 veranschlagten Summe von 1,789 Millionen Euro. Die zuwendungsfähigen Baukosten haben sich im Vergleich zu früheren Schätzungen der Verwaltung von rund 1,0 Millionen Euro auf nunmehr 1,464 Millionen Euro erhöht, was primär auf die Neugestaltung eines Bachlaufs zurückzuführen ist. Zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 34.000 Euro für eine geplante Zufahrt von der Mozartstraße zur Tierarztpraxis werden nicht als Teil der Fördermaßnahme berücksichtigt; eine Abstimmung mit der Grundstückseigentümerin bezüglich der Notwendigkeit dieser Zufahrt steht noch aus.
Die bereits bewilligten Zuwendungen belaufen sich auf 1.197.310 Euro und liegen damit über den aktuell ermittelten Zuwendungen. Laut Rückmeldung des Fördergebers bleibt die Förderfähigkeit gewahrt, sofern der Kostenrahmen eingehalten und die städtebaulichen Ziele verfolgt werden. Zudem wird eine Planungsänderung bei der Straßenbeleuchtung angekündigt: Anstelle von etwa 30 Pollerleuchten sollen voraussichtlich 6 Stelen eingesetzt werden, um die Anfälligkeit für Vandalismus zu verringern. Eine überarbeitete lichttechnische Berechnung steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 12Saatkrähenpopulation in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 199/2024-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 199/2024-1 befasst sich mit dem Umgang mit der Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn. Grundlage ist ein Gutachten, das im Auftrag der Verwaltung erstellt wurde, um die Sach- und Rechtslage bezüglich einer möglichen Vergrämung zu klären. Da Saatkrähen unter Naturschutz stehen, ist eine Vergrämung nur bei nachgewiesener Beeinträchtigung sensibler Nutzungen wie Schulen oder Kindergärten zulässig.
Im Rahmen der Untersuchung wurden im Stadtgebiet neun Niststandorte mit insgesamt 194 Nestern erfasst. Die Expertise stuft die Standorte in drei Handlungsstufen ein. Für acht Kolonien wurde kein grundsätzlicher Handlungsbedarf festgestellt. Bei den Standorten Springenweg Süd, Waldmannsweg und Wäldchen Flohweg wurde die Situation aufgrund der Nähe zu Spielplätzen oder Kindertagesstätten geprüft, jedoch wurde auch hier keine unmittelbare Vergrämungsempfehlung ausgesprochen.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Standort Antonius-Schule. Dort wurde eine Kleinstkolonie mit zwei Nestern registriert. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Standort im Zeitraum von 2027 bis 2029 auf Nisttätigkeit zu kontrollieren. Sollte eine Nutzung der Nester oder eine Erweiterung der Kolonie festgestellt werden, ist eine Vergrämung gemäß dem vorliegenden Umgangskonzept vorzunehmen. Weitere Maßnahmen sind laut der Verwaltung nicht angezeigt. Die daraus resultierenden Personal- und Sachkosten für die Kontrollen und etwaige Vergrämungsmaßnahmen fallen in die Folgejahre.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 13Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung des Bereichs Tiefbau- und GrünflächenamtZur Vorlage · Nr.: 143/2026 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 143/2026 wird dem Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt die aktualisierte Übersicht zur Vorhaben- und Maßnahmenplanung des Bereichs Tiefbau- und Grünflächenamt vorgelegt. Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der aktuellen Planungsstände innerhalb des zuständigen Amtes.
Die in der Anlage enthaltene Übersicht dokumentiert die derzeit geplanten Maßnahmen und Projekte des Bereichs. Ergänzende Erläuterungen sowie weitere Details zur Planung werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzung des Ausschusses durch einen mündlichen Bericht ergänzt. Die Vorlage wurde durch den Technischen Beigeordneten erstellt und ist für die Sitzung am 21. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt (4. Sitzung)
- 14Mitteilungen und Anfragen
- 15Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 22.06.2026
- 3Mitteilungen und Anfragen