Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 199/2024-1 befasst sich mit dem Umgang mit der Saatkrähenpopulation in Neukirchen-Vluyn. Grundlage ist ein Gutachten, das im Auftrag der Verwaltung erstellt wurde, um die Sach- und Rechtslage bezüglich einer möglichen Vergrämung zu klären. Da Saatkrähen unter Naturschutz stehen, ist eine Vergrämung nur bei nachgewiesener Beeinträchtigung sensibler Nutzungen wie Schulen oder Kindergärten zulässig.
Im Rahmen der Untersuchung wurden im Stadtgebiet neun Niststandorte mit insgesamt 194 Nestern erfasst. Die Expertise stuft die Standorte in drei Handlungsstufen ein. Für acht Kolonien wurde kein grundsätzlicher Handlungsbedarf festgestellt. Bei den Standorten Springenweg Süd, Waldmannsweg und Wäldchen Flohweg wurde die Situation aufgrund der Nähe zu Spielplätzen oder Kindertagesstätten geprüft, jedoch wurde auch hier keine unmittelbare Vergrämungsempfehlung ausgesprochen.
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Standort Antonius-Schule. Dort wurde eine Kleinstkolonie mit zwei Nestern registriert. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Standort im Zeitraum von 2027 bis 2029 auf Nisttätigkeit zu kontrollieren. Sollte eine Nutzung der Nester oder eine Erweiterung der Kolonie festgestellt werden, ist eine Vergrämung gemäß dem vorliegenden Umgangskonzept vorzunehmen. Weitere Maßnahmen sind laut der Verwaltung nicht angezeigt. Die daraus resultierenden Personal- und Sachkosten für die Kontrollen und etwaige Vergrämungsmaßnahmen fallen in die Folgejahre.
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