3. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 202/2020-8 sieht die Verabschiedung der dritten Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes für den Zeitraum von 2026 bis 2031 vor. Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die entsprechende Planung gemäß Anlage 1 zu beschließen.
Das bisherige Konzept galt für den Zeitraum von 2020 bis 2025. Obwohl die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen die Beitragspflicht für nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Maßnahmen abgeschafft hat, wird die Fortführung der Fortschreibung im zweijährigen Turnus beibehalten. Dies begründet sich durch die Notwendigkeit des Konzepts als Grundlage für die Förderung von Straßenbaumaßnahmen durch das Land.
Die Planung enthält verschiedene Anpassungen. Maßnahmen zur LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung wurden zur besseren Übersicht in einem separaten Tabellenteil zusammengefasst. In der detaillierten Aufstellung sind bereits umgesetzte Maßnahmen grün, laufende Projekte schwarz und neue Maßnahmen blau markiert. Verzögerungen bei bestimmten Projekten, etwa bei Wirtschaftswegen oder Maßnahmen in Wohnquartieren, werden durch die Erstellung eines Ländlichen Wegekonzeptes sowie durch zeitliche Abhängigkeiten zu Kanalbaumaßnahmen oder Vertragsabschlüssen mit Dritten begründet. Die Finanzierung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen erfolgt über die jeweiligen Einzelveranschlagungen der Haushaltsplanungen. Eine direkte Klimarelevanz der Konzeptaufstellung wird nicht angegeben, da die Klimarelevanz der einzelnen Ausbaumaßnahmen erst in späteren Ausbaubeschlüssen dargestellt wird.
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