Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 100/2025 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss eine Mitteilungsvorlage vor, die über den Stand der Umsetzung von Beschlüssen informiert. Der Bericht befasst sich mit Vorgängen, bei denen Beschlüsse bisher nicht ausgeführt werden konnten oder bei denen Besonderheiten im Ausführungsprozess aufgetreten sind.
Im Rahmen einer Evaluierung durch die zuständige Fachabteilung wird der aktuelle Sachstand zur Beschlussausführung aufgearbeitet. Die Vorlage dokumentiert dabei gezielt jene Fälle, in denen eine unmittelbare Umsetzung nicht möglich war oder spezifische Umstände die Durchführung beeinflusst haben. Eine beigefügte Anlage führt den aktuellen Status der unerledigten Beschlüsse detailliert auf. Damit dient das Dokument der Übersicht über den Fortschritt und die Gegebenheiten bei der Umsetzung politischer Entscheidungen innerhalb der Verwaltung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 26.03.2025
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-41 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Schulbetrieb im Gebäudeteil C1 der Gesamtschule Niederberg wurde nach den Osterferien unter Berücksichtigung geringfügiger Restarbeiten wieder aufgenommen. Die Nutzungsfreigabe sowie der geplante Bezug des Neubaus, Gebäude J, verschieben sich jedoch aufgrund notwendiger Erschließungsmaßnahmen über das Gebäude G1 auf Juli 2025. Laut Mitteilung hat dies keine Auswirkungen auf die nutzungstechnische Verwendung.
Bei der Schadstoffsanierung in den Gebäudetrakten C2 und C3 sind technische Ablaufprobleme aufgetreten, die eine zeitliche Verzögerung zur Folge haben. Die ursprünglich angestrebte Fertigstellung dieser Trakte zum August 2025 kann nach aktuellem Stand nicht eingehalten werden; der Abschluss der Arbeiten wird nun für Oktober 2025 erwartet. Aufgrund dieser Entwicklung ist die Vorhaltung der gesamten Interims-Containeranlage bis zum Ende der Maßnahmen erforderlich. Die Auswirkungen auf den Raumbedarf und die Organisation der Umzüge wurden bereits mit den beteiligten Stellen, darunter das Dezernat III, das Hochbauamt, das Schulamt sowie die Schulleitung und die Projektsteuerung, abgestimmt. Ein ausführlicher Sachstandsbericht der Projektsteuerung wird in der kommenden Sitzung des Bau-, Grün- und Umweltausschusses vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 6Bericht über die Sanierung des RathausesZur Vorlage · Nr.: 019/2018-17 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sanierungsmaßnahmen im Rathaus befinden sich derzeit in der vierten Bauphase, wobei die Fertigstellung für September 2025 vorgesehen ist. Im Rahmen der anstehenden Sitzung erfolgt eine aktuelle Berichterstattung durch das beauftragte Architekturbüro.
Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach, deren Ausführungsphase bereits begonnen hat. Die statische Ertüchtigung des Dachstuhls wurde durch den zuständigen Zimmereibetrieb bereits abgeschlossen. Für Anfang Juni 2025 ist der Aufbau von Absturzsicherungen, wie Gerüste und Fangnetze, geplant. Nach Abschluss weiterer vorbereitender Arbeiten, die den Austausch einzelner Dachpfannen sowie die Montage der PV-Unterkonstruktion beinhalten, soll die Installation der Module voraussichtlich Ende Juni 2025 erfolgen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Anschluss an diese Arbeiten vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 7Zügigkeitserweiterung an der G.-Tersteegen-Schule I und der AntoniusschuleZur Vorlage · Nr.: 099/2023-17 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der anstehenden Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses findet eine Projektpräsentation zur Erweiterung der G.-Tersteegen-Schule I sowie der Antoniusschule statt. Die beauftragten Architekten werden dabei den aktuellen Sachstand erläutern.
Nach dem Abschluss der Vergabeverfahren für die Interimscontaineranlagen an beiden Schulstandorten wurde am 23. Mai 2025 der Zuschlag für beide Aufträge erteilt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn der Bau- und Abbrucharbeiten im Sommer 2025 erfüllt. Während die aktuelle Planung der Architekten einen Abbruch eines obsoleten Anbaus an der Antoniusschule ab Anfang September 2025 vorsieht, strebt das Projektmanagement an, störmintensivere Abbrucharbeiten bereits während der Sommerferien durchzuführen. Damit sollen potenzielle Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebs minimiert werden. Hierzu wurden bereits Maßnahmen zur Beschleunigung der Vergabe dieser Abbrucharbeiten veranlasst. Die Kostenkontrolle im Zuge der fortschreitenden Vergaben erfolgt mittels Kostenanschlägen gemäß DIN 276.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 8Investives Gesamtprojekt an der Tageseinrichtung für Kinder DiesterwegstraßeZur Vorlage · Nr.: 136/2024-7 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss berät über die bauliche Umsetzung des investiven Gesamtprojektes an der Tageseinrichtung für Kinder in der Diesterwegstraße. Nach dem erfolgten Investitionsbeschluss sowie der Haushaltsfreigabe ist das Projekt in die Planungsphase eingetreten. Im Anschluss an die Bekanntmachung der Haushaltssatzung wurde ein Architekturbüro mit den Planungsarbeiten beauftragt. In der kommenden Sitzung des Ausschusses wird der aktuelle Planungsstand vorgestellt, um bautechnische Fragen im Rahmen der Beratung zum Ausbaubeschluss zu klären.
Die laufende Planung konkretisiert die bereits definierten Projektziele und beinhaltet unter anderem ergänzende Bauteilöffnungen zur Bestandserkundung. Ein wesentlicher Bestandteil der Ausführungsplanung ist die neue Dachbekleidung. Dabei wird angestrebt, eine vollständige Erneuerung der darunterliegenden Dachkonstruktion zu vermeiden, um bauliche Eingriffe in den Innenraum des Gebäudes zu unterlassen. Der künftige Ausbaustandard wird im weiteren Verlauf mit der Nutzerin bzw. dem Nutzer der Einrichtung abgestimmt und bildet die Basis für die Ausschreibung sowie Vergabe der Bauleistungen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine maßgeblichen Abweichungen hinsichtlich der Finanzen, der Planung oder des Zeitplans zum vorangegangenen Investitionsbeschluss vor. Eine regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Gremien ist vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Renovierung / Sanierung der KulturhalleZur Vorlage · Nr.: 201/2024-2 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beabsichtigt, die Planung energetischer Maßnahmen zur Sanierung der Kulturhalle einzuleiten. Im Fokus stehen dabei die Ertüchtigung des Foyerdachs sowie die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik. Für das Haushaltsjahr 2025 sind Planungskosten in Höhe von 30.000 Euro vorgesehen, die aus dem Budget des Hochbauamtes gedeckt werden können.
Die geschätzten Kosten für die Neugestaltung des Foyerdachs als Flachdach mit Lichtkuppeln belaufen sich auf etwa 175.500 Euro. Die Umrüstung der Beleuchtung wird mit rund 45.000 Euro veranschlagt, wobei durch diese Maßnahmen eine jährliche Energieeinsparung von circa 21.700 kWh erwartet wird. Zudem soll die Erneuerung der Heizungsverteilung sowie der Mess-, Steuer- und Regeltechnik fortgesetzt werden; hierfür stehen Mittel in Höhe von etwa 63.000 Euro zur Verfügung.
Neben den energetischen Aspekten umfasst die Vorlage die Teilerneuerung von Holzfensterrahmen im Foyer und Gastraum sowie eine Pilotierung von Fensterfolierungen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist der Einbau von Automatikantrieben an den Eingangstüren vorgesehen, wofür ein Kostenrahmen von etwa 30.000 Euro angesetzt wird. Weitere Instandhaltungsarbeiten an Türzargen und Sanitärarmaturen sind ebenfalls Bestandteil der geplanten Maßnahmen, während eine umfassende Modernisierung der Sanitärbereiche derzeit nicht vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Berichterstattung der LINEG über laufende Unterhaltungsmaßnahmen und kommende GewässerausbaumaßnahmenZur Vorlage · Nr.: 111/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvolage Nr. 111/2025 befasst sich mit der Berichterstattung der LINEG über laufende Unterhaltungsmaßnahmen sowie anstehende Gewässerausbauprojekte. In der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses am 25. Juni 2025 werden Informationen zu den geplanten Arbeiten im Bereich der Wasserwirtschaft dargelegt.
Für das kommende Winterhalbjahr plant die LINEG verstärkte Unterhaltungsmaßnahmen an verschiedenen Aus- und Durchlässen von Gräben und Gewässern. Diese Maßnahmen umfassen die Instandhaltung der entsprechenden Strukturen. Darüber hinaus beinhaltet die Berichterstattung Informationen zum geplanten Ausbau des Plankendickskendels.
Die konkreten Details zu den einzelnen Unterhaltungsarbeiten sowie zum anstehenden Gewässerausbau werden im Rahmen der Ausschusssitzung durch Vertreter der LINEG erläutert. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand der laufenden Arbeiten und die zukünftige Planung für das kommende Winterhalbjahr darzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 11Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Straßenerneuerung FriedensstraßeZur Vorlage · Nr.: 072/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss befasst sich mit der Erneuerung des Straßenbelags in der Friedensstraße. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Anregung sowie Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die von einem Antragsteller im März 2025 eingereicht wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieser Anregung zu folgen.
Die Friedensstraße soll in die kurzfristige Sanierungsplanung des Tiefbau- und Grünflächenamtes aufgenommen werden. Vorläufige technische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Unterbau der Fahrbahn tragfähig ist und der gebundene Oberbau eine ausreichende Dicke aufweist. Im Vorfeld der Erneuerung, die durch das Abfräsen der Decke erfolgen soll, ist eine chemische Analyse der Asphaltmaterialien geplant. Damit soll ermittelt werden, ob eine Sonderentsorgung der Materialien erforderlich ist.
Die Kosten für diese Maßnahme sind derzeit noch nicht abschließend ermittelt, sollen jedoch aus dem bestehenden Jahresbudget für Straßensanierungen finanziert werden. Ein separater Investitions- oder Ausbaubeschluss ist für diese Instandsetzungsmaßnahme nicht notwendig. Die Maßnahme wird zudem als klimarelevant bewertet, da die Verbesserung der Straßenoberflächen den Radverkehr fördern kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Errichtung einer Verkehrsinsel / Querungshilfe im Bereich Vluyner Nordring 55 / Einmündung FlohwegZur Vorlage · Nr.: 073/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht ein Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Beratung an. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer weiteren Querungshilfe bzw. Verkehrsinsel im Bereich des Vluyner Nordrings bei der Einmündung zum Flohweg. Der Antragsteller führt an, dass die bereits vorhandene Querungshilfe im Bereich der Döpperstraße zu weit entfernt und nicht bedarfsgerecht sei.
Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der entfallenen Radwegebennutzungspflicht entlang des Vluyner Nordrings eine Erweiterung des Straßenquerschnitts für eine zusätzliche Querungshilfe grundsätzlich denkbar ist. Mögliche Einschränkungen könnten jedoch durch den Bestand vorhandener Bäume entstehen. Da ein entsprechender Umbau mit Kosten verbunden wäre, sind vorab eine objektive Bedarfsermittlung, eine Schleppkurvenuntersuchung sowie eine qualifizierte Kostenschätzung erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Anregung dahingehend zu folgen, dass die verkehrliche Notwendigkeit, die baulichen Umsetzungsoptionen und die anfallenden Kosten geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen dem Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Eine Aufnahme in die investive Maßnahmenliste für die Jahre 2027/2028 wird angestrebt, wobei eine kurzfristige Umsetzung aufgrund der aktuellen Priorisierung nicht vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 13Straßenerneuerung Waldstraße hier: BedarfsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 118/2023-2 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss beabsichtigt, den Bedarf für die Straßenerneuerung der Waldstraße zu beschließen. Die Vorlage sieht eine Investition vor, die über der Wertgrenze von 100.000 Euro liegt. Der aktuelle Zustand der Fahrbahn und der Gehwege ist durch Risse und Ablösungen der Deckschicht sowie durch Wurzelwachstum beeinträchtigt, was regelmäßige Instandsetzungsarbeiten erforderlich macht.
Im Rahmen der Planung sollen die Straßenentwässerung und die Kanalisation erneuert werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist der Umgang mit dem Baumbestand. Ein Gutachten hat ergeben, dass viele der 33 untersuchten Bäume Vitalitätsschäden aufweisen oder vergreist sind. Die Verwaltung prüft im Planungsprozess, inwieweit Bäume durch verbesserte Standortbedingungen erhalten bleiben können oder durch klimaresiliente Neupflanzungen ersetzt werden müssen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität und die Grünflächen im Straßenraum zu fördern.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 550.000 Euro, wobei die Finanzierung im Haushalt 2026/2027 vorgesehen ist. Die Planung soll ab 2026 beginnen, sodass mit der Umsetzung der Maßnahme ab voraussichtlich 2027 gerechnet werden kann. Die Verwaltung plant zudem, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in den Prozess einzubeziehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 14Straßenerneuerung Fichte- und Körnerstraße, hier: BedarfsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 097/2025 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird um einen Bedarfsbeschluss für die Straßenerneuerung der Fichtestraße und Körnerstraße gebeten. Die geplanten Investitionen liegen jeweils über der Wertgrenze von 100.000 Euro und stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierung.
Die betroffenen Straßen in der 30-km/h-Zone weisen Risse sowie Ausbruchstellen auf. Die Asphaltdecke wurde vor 23 Jahren als Provisorium nach einer Kanalerneuerung aufgebracht. Laut Schadensbewertung liegt der Straßenzustand mit Werten zwischen 3,68 und 4,21 über dem Warnwert von 3,5. Zudem sind Unebenheiten auf den Gehwegen sowie Auswirkungen durch Wurzelwachstum an Straßenbäumen festzustellen.
Die geplante Umsetzung sieht eine Gestaltung als verkehrsberuhigter Bereich in Pflasterbauweise vor. Dabei sollen neue Standorte für Straßenbäume berücksichtigt werden. Der Baubeginn ist für das zweite Halbjahr 2028 angestrebt, mit einer voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2029. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 520.000 Euro für die Fichtestraße und rund 360.000 Euro für die Körnerstraße. Da Straßenausbaubeiträge nach aktueller Rechtslage nicht mehr erhoben werden können, wird die Beantragung einer Landesförderung angestrebt. Die Verwaltung beabsichtigt, die betroffenen Anwohner im Rahmen des Planungsprozesses zu informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Straßenerneuerung Ludwig-Doll-Straße hier: BedarfsbeschlussZur Vorlage · Nr.: 094/2025 · INVESTITIONSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird im Rahmen der Investitionsvorlage Nr. 094/202ng um einen Bedarfsbeschluss für die Straßenerneuerung der Ludwig-Doll-Straße gebeten. Die Maßnahme liegt über der Wertgrenze von 100.000 Euro, wobei die geschätzten Gesamtkosten derzeit auf etwa 550.000 Euro beziffert werden.
Die aktuelle Bausubstanz weist laut Schadensbewertung einen sehr schlechten Zustand auf, der durch Risse und Ausbrüche in der Fahrbahn sowie Unebenheiten in den Gehwegen gekennzeichnet ist. Neben der Erneuerung der Fahrbahndecke sind die Instandsetzung von Straßenabläufen und eine mögliche Sanierung der Straßenbeleuchtung vorgesehen. Eine separate Vorlage zur Kanalsanierung wird vorbereitet. Im Sinne der Klimarelevanz sollen bei der Umsetzung neue Straßenbäume zur Verschattung gepflanzt und nach Möglichkeit Recycling-Materialien für die Tragschichten verwendet werden.
Die Planung sieht vor, die Straße weiterhin als Tempo-30-Zone zu führen, wobei eine Neueinteilung des Querschnitts, etwa durch eine Einbahnstraßenregelung oder Schrägparkplätze, geprüft wird. Die Ausschreibung der Planungsleistungen soll Anfang 2026 erfolgen, sodass mit Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2027 und einer Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2028 gerechnet werden kann. Da nach aktueller Rechtslage keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden können, strebt die Verwaltung die Beantragung von Landesfördermitteln an. Die betroffenen Anwohner sollen im Zuge des Planungsprozesses informiert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 165. BA: Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle im Kirchfuhrweg und der Andreas-Bräm-Str. (RAG) - AusbaubeschlussZur Vorlage · Nr.: 175/2023-2 · BESCHLUSSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss wird über die Erneuerung der Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle im Kirchfuhrweg sowie in der Andreas-Bräm-Straße beraten. Die Maßnahme umfasst die Verlegung von etwa 668 Metern Kanalleitungen mit Nennweiten zwischen DN 300 und DN 800. Dabei sollen bestehende Betonrohre durch Kunststoffverbundrohre (GFK) im Regenwasserbereich sowie PP-Rohre im Schmutzwasserbereich ersetzt werden. Die Dimensionierung der Regenwasserkanäle wird zur Anpassung an Starkregenereignisse vergrößert.
Die geschätzten Gesamtkosten für den Kanalbau inklusive Ingenieurleistungen belaufen sich auf rund 1,19 Millionen Euro, wobei der Anteil der Stadt Neukirchen-Vluyn etwa 915.000 Euro beträgt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Abwassergebührenkalkulation. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt im Auftrag der RAG. Neben dem Austausch der Leitungen ist eine Wiederherstellung der Fahrbahn sowie eine vollständige Erneuerung des Fußwegs zwischen den beiden Straßen geplant.
Für die Umsetzung in der Andreas-Bräm-Straße ist eine Sperrung erforderlich, wobei eine halbseitige Verkehrsführung als Einbahnstraße vorgesehen ist. Der Baubeginn ist für Februar 2026 an der Kreuzung Andreas-Bräm-Straße/Kranichstraße angesetzt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich bis Ende Februar 2027 abgeschlossen sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 17Entsorgung von AlttextilienZur Vorlage · Nr.: 114/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2025 besteht gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Die Kommunen sind dazu angehalten, die Entsorgung von Textilien in Altkleidercontainern zu ermöglichen und dabei zwischen tragbarer und unbrauchbarer Kleidung zu unterscheiden. Der Markt für Altkleider ist derzeit durch ein Überangebot und sinkende Preise gekennzeichnet, wodurch die Erlöse aus der Verwertung nicht mehr ausreichen, um die Kosten für die Bereitstellung, Sammlung und Verwaltung der Container zu decken.
Im Stadtgebiet haben gewerbliche Anbieter bereits Container abgezogen und stellen Unterstützungsanfragen an die Verwaltung. Das Bundesumweltministerium hat dazu aufgefordert, Möglichkeiten zur Unterstützung karitativer Sammler zu prüfen. Die Kreis Weseler Abfallgesellschaft (KWA) führt derzeit die Vertragsverhandlungen für die kreisangehörigen Kommunen neu. Es wird damit gerechnet, dass künftig keine Einnahmen aus der Textilverwertung mehr erzielt werden können, was Auswirkungen auf die Gestaltung der Abfallgebühren haben könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 18Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 099/2025 · MITTEILUNGSVORLAGE
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 099/2025 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss eine Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche des Tiefbau- und Grünflächenamtes sowie des Hochbauamtes vorgelegt. Die Unterlagen, die im Rahmen der Sitzung am 25. Juni 2025 zur Kenntnis gebracht werden sollen, enthalten Übersichten über den aktuellen Stand der geplanten Projekte und Maßnahmen in den entsprechenden Fachbereichen.
Die Vorlage umfasst die Anlagen MPA Amt 60 und MPA Amt 65, welche die Grundlage für die Information des Ausschusses bilden. Der technische Beigeordnete weist darauf hin, dass die bereitgestellten Übersichten zur Kenntnisnahme dienen. Sollte im Rahmen der Beratung Bedarf bestehen, werden die zuständigen Berichterstatter ergänzende Erläuterungen oder Details mündlich in der Sitzung ausführen. Die Mitteilung dient somit der Information des Gremiums über den aktuellen Planungsstand der genannten Ämter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (19. Sitzung)
- 19Mitteilungen und Anfragen
- 20Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 26.03.2025
- 3Mitteilungen und Anfragen