Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Errichtung einer Verkehrsinsel / Querungshilfe im Bereich Vluyner Nordring 55 / Einmündung Flohweg
✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss steht ein Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Beratung an. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer weiteren Querungshilfe bzw. Verkehrsinsel im Bereich des Vluyner Nordrings bei der Einmündung zum Flohweg. Der Antragsteller führt an, dass die bereits vorhandene Querungshilfe im Bereich der Döpperstraße zu weit entfernt und nicht bedarfsgerecht sei.
Die Verwaltung stellt fest, dass aufgrund der entfallenen Radwegebennutzungspflicht entlang des Vluyner Nordrings eine Erweiterung des Straßenquerschnitts für eine zusätzliche Querungshilfe grundsätzlich denkbar ist. Mögliche Einschränkungen könnten jedoch durch den Bestand vorhandener Bäume entstehen. Da ein entsprechender Umbau mit Kosten verbunden wäre, sind vorab eine objektive Bedarfsermittlung, eine Schleppkurvenuntersuchung sowie eine qualifizierte Kostenschätzung erforderlich.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, der Anregung dahingehend zu folgen, dass die verkehrliche Notwendigkeit, die baulichen Umsetzungsoptionen und die anfallenden Kosten geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen dem Ausschuss zu einem späteren Zeitpunkt zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden. Eine Aufnahme in die investive Maßnahmenliste für die Jahre 2027/2028 wird angestrebt, wobei eine kurzfristige Umsetzung aufgrund der aktuellen Priorisierung nicht vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @