Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Straßenerneuerung Friedensstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss befasst sich mit der Erneuerung des Straßenbelags in der Friedensstraße. Grundlage für die vorliegende Beschlussvorlage ist eine Anregung sowie Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die von einem Antragsteller im März 2025 eingereicht wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dieser Anregung zu folgen.
Die Friedensstraße soll in die kurzfristige Sanierungsplanung des Tiefbau- und Grünflächenamtes aufgenommen werden. Vorläufige technische Untersuchungen haben gezeigt, dass der Unterbau der Fahrbahn tragfähig ist und der gebundene Oberbau eine ausreichende Dicke aufweist. Im Vorfeld der Erneuerung, die durch das Abfräsen der Decke erfolgen soll, ist eine chemische Analyse der Asphaltmaterialien geplant. Damit soll ermittelt werden, ob eine Sonderentsorgung der Materialien erforderlich ist.
Die Kosten für diese Maßnahme sind derzeit noch nicht abschließend ermittelt, sollen jedoch aus dem bestehenden Jahresbudget für Straßensanierungen finanziert werden. Ein separater Investitions- oder Ausbaubeschluss ist für diese Instandsetzungsmaßnahme nicht notwendig. Die Maßnahme wird zudem als klimarelevant bewertet, da die Verbesserung der Straßenoberflächen den Radverkehr fördern kann.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @