Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Fragen der Einwohner/-innen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 162/2023 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 162/2023 einen Bericht über den aktuellen Sachstand bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Besonderheiten, die im Prozess der Umsetzung von Ratsbeschlüssen aufgetreten sind.
Der Bericht dient dazu, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss über Beschlüsse zu informieren, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei deren Ausführung spezifische Umstände zu berücksichtigen sind. Die vorliegende Vorlage enthält eine detaillierte Aufstellung der unerledigten Beschlüsse sowie eine Dokumentation der jeweiligen Sachstände. Die zuständige Fachabteilung hat hierzu die entsprechenden Informationen aufbereitet, um die Transparenz über den Fortschritt und die Verzögerungen bei der Umsetzung politischer Entscheidungen zu gewährleisten. Die Vorlage wurde am 13. Oktober 2023 durch die Vertretung des Technischen Beigeordneten erstellt und war für die Sitzung des Ausschusses am 8. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 3Anmerkungen zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 30.08.2023
- 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Stadtentwicklungsprojekt "Niederberg eins_zwei_5" Schaffung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich Freiraum / Grünflächen Bebauungsplan 143Zur Vorlage · Nr.: 015/2015-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts „Niederberg eins_zwei_5“ liegt dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss eine Beschlussvorlage zur Schaffung der öffentlichen Infrastruktur im Bereich der Grünflächen des Bebauungsplans 143 vor. Gegenstand der Vorlage ist die Überprüfung des im Februar 2015 gefassten Ausbaubeschlusses für den südlichen Grünzug.
Aufgrund von Veränderungen der Geländehöhen auf den angrenzenden Wohnbauflächen, die durch die RAG MI im Zuge der Bauphase verursacht wurden, ist eine Abweichung vom ursprünglichen Plan vorgesehen. Während bereits bestehende Höhenunterschiede am Landschaftsband durch eine Winkelstützwand abgefangen wurden, weisen die noch nicht fertiggestellten Grünflächen Böschungen auf, die im ursprünglichen Beschluss nicht enthalten waren. Diese Böschungen bergen das Risiko, dass Oberflächenwasser bei Starkregen auf private Grundstücke abfließt, zudem wird die Unterhaltung der Pflanzungen dadurch erschwert.
Die RAG MI schlägt vor, die Böschungen durch Winkelstützwände mit einer Gesamtlänge von etwa 176 Metern zu ersetzen. Diese würden vollständig auf öffentlichem Grund liegen, was jedoch neue Unterhaltungslasten für die öffentliche Hand mit sich brächte. Zudem könnten durch bauliche Veränderungen auf Anliegergrundstücken oder durch chemische Einwirkungen Materialschäden an den Wänden entstehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige Folgekosten derzeit nicht beziffert werden können. Der Ausschuss soll entscheiden, ob der ursprüngliche Ausbaubeschluss beibehalten oder die neue Variante mit den damit verbundenen Lasten übernommen wird.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 6Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 212/2018-26 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 212/2018-26 informiert über den aktuellen Stand der Modernisierungsmaßnahmen an der Gesamtschule Niederberg. Laut dem Bericht der Verwaltung wurde mit der Umsetzung der Maßnahme bereits begonnen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeiten war die Aufstellung einer Containeranlage, die als Interimslösung für Klassenräume dient. Diese Anlage ist seit dem 23. Oktober 2023 in Betrieb. Im Zuge dieser Umsetzung kam es zu einer Verzögerung von einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan.
Im Rahmen der anstehenden Sitzung erfolgt eine detaillierte Berichterstattung durch die Projektsteuerung zum weiteren Verlauf der Modernisierung. Die Vorlage wurde im Auftrag des Technischen Beigeordneten erstellt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 7Sanierung des Rathauses: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem DachZur Vorlage · Nr.: 019/2018-7 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses. Ein entsprechender Bedarfsbeschluss wurde bereits in der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses vom 10. Mai 2023 gefasst. Die geplante Anlage soll eine Leistung von etwa 45 kWp auf einer Modulfläche von circa 216 m² aufweisen und ohne Batteriespeicher betrieben werden. Als Montageflächen sind die nach Süden ausgerichteten Steildachflächen des Mitteltrakts über dem Ratssaal sowie die nach Westen ausgerichteten Dachflächen des Südtrakts vorgesehen.
Der Beginn der Montagearbeiten ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant, um an die im Zuge der Rathaussanierung stattfindende Erneuerung der Elektroinstallation anzuschließen. Angebote für die Planung der Anlage wurden bereits angefragt; die Beauftragung der Leistungen soll nach Auswertung der Ergebnisse Anfang November 2023 erfolgen.
Die Kosten für die Installation und Planung werden derzeit auf etwa 170.000 Euro geschätzt. Eine präzisere Berechnung durch einen beauftragten Fachingenieur im Rahmen der Entwurfsplanung wird als Grundlage für den noch ausstehenden Investitionsbeschluss dienen. Dieser soll im März 2024 in den Gremien verabschiedet und in den Haushalt 2024 aufgenommen werden. Die Stadt beabsichtigt zudem, Fördermittel aus dem Landesprogramm progress.nrw – Klimaschutztechnik für das Vorhaben zu beantragen.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 8Aktueller Sachstand zur Trauerhalle Friedhof VluynZur Vorlage · Nr.: 172/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 172/2023 informiert über den aktuellen Sachstand zur Trauerhalle auf dem Friedhof Vluyn. Nachdem ein Sachverständiger Fäulnis an einem Leimholzbinder eines Hauptträgers festgestellt hatte, wurde das Gebäude aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen.
Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat daraufhin eine statische Analyse des Tragsystems durchgeführt. Die Berechnung ergab, dass keine akute Versagensgefahr besteht und die Standsicherheit bestätigt werden konnte. In der Folge wurde die Nutzung der Trauerhalle für einen Zeitraum von drei Monaten, also bis etwa zum Jahresende 2023, freigegeben.
Die geplante Sanierung soll den schadensträchtigen Bereich durch eine Stahllaschenkonstruktion verstärken. Der Umfang der Maßnahmen umfasst zudem die Erneuerung der Kastenrinnen, der Regenwasserableitung sowie die Umhausung der Binderfußpunkte. Die Planung wird derzeit fertiggestellt und muss nach Abschluss durch einen Prüfstatiker bestätigt werden. Während der Sanierungsarbeiten wird die Nutzung der Halle aus Sicherheitsgründen zeitweise erneut untersagt sein. Eine vollständige Wiederherstellung der Standsicherheit erfolgt nach der Schlussabnahme durch den Prüfingenieur.
Für die Maßnahmen wurde im Jahr 2022 eine Rückstellung in Höhe von 45.000 Euro gebildet. Nach Angaben der Verwaltung wird dieser Betrag für die Ausführung nicht ausreichen. Die Gesamtkosten der Sanierung werden voraussichtlich unter der Grenze von 100.000 Euro liegen, eine genaue Kostenschätzung ist aufgrund der noch fehlenden Informationen derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 9Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024Zur Vorlage · Nr.: 160/2023 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Baubetriebshof plant für das Haushaltsjahr 2025 die Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für die Bereiche Grünflächenunterhaltung und Winterdienst. Bei dem vorgesehenen Fahrzeug handelt es sich um einen allradgetriebenen Klein-LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 7,5 Tonnen, der mit verschiedenen Anbaugeräten betrieben werden kann. Die Anschaffung soll ein bestehendes Fahrzeug ersetzen, das zum Zeitpunkt der Neuanschaffung 13 Jahre alt sein wird.
Die Verwaltung gibt an, dass die Ersatzbeschaffung aufgrund des steigenden Reparaturaufwands und der altersbedingten Verschleißerscheinungen notwendig ist. Der Einsatz des Fahrzeugs im Winterdienst, insbesondere der Kontakt mit Streusalz, führt zu einer erhöhten Beanspruchung von Fahrgestell und Technik. Um ungeplante Ausfallzeiten zu vermeiden, sollen die erforderlichen Mittel in Höhe von 155.000 Euro verbindlich in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.
Um ein frühzeitiges Vergabeverfahren zu ermöglichen, wird die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Eine Marktsondierung wurde bereits durchgeführt, wobei die Kosten für vergleichbare Fahrzeuge aufgrund neuer Abgasnormen und allgemeiner Preisentwicklungen gestiegen sind. Eine Ausschreibung der Lieferleistung soll nach Erstellung des Leistungsverzeichnisses im kommenden Jahr erfolgen, wobei die Inbetriebnahme für das Jahr 2025 vorgesehen ist. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Mittelbereitstellung zu beschließen.
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- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 10Investitionsvorhaben: Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers für den Baubetriebshof im Jahre 2025; Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2024Zur Vorlage · Nr.: 161/2023 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Investitionsvorlage Nr. 161/2023 sieht die Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers für den Baubetriebshof im Kalenderjahr 2025 vor. Für dieses Vorhaben, das die Wertgrenze von 100.000 Euro überschreitet, wird die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 beantragt, um ein rechtzeitiges Vergabeverfahren zu ermöglichen.
Der geplante Austausch betrifft einen Geräteträger des Typs Hansa-Friedhofsbagger APZ 531, der zum Zeitpunkt der Neuanschaffung 27 Jahre alt sein wird. Die Maschine wird im Bereich der Friedhofs- und Grünflächenunterhaltung eingesetzt, unter anderem für Grabbereitungen, Baumpflanzungen und Erdarbeiten. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Beschaffung mit dem altersbedingten Verschleiß und dem steigenden Reparaturaufwand.
Im Rahmen der Planung wird die Notwendigkeit eines zweiten vollwertigen Baggers aufgrund rückläufiger Zahlen bei Erdbestattungen konzeptionell geprüft. Als Alternative wird die Anschaffung eines günstigeren Minibaggers in Betracht gezogen, wobei die Verwaltung auf potenzielle technische Nachteile wie einen geringeren Arbeitsradius und den notwendigen Transport auf Anhängern hinweist. Eine erste Marktsondierung ergab, dass sich die Beschaffungskosten aufgrund von Abgasnormen und der allgemeinen Preisentwicklung im Vergleich zu vor 15 Jahren mehr als verdoppelt haben. Die finale Entscheidung über die Ausgestaltung der Beschaffung erfolgt nach der Abwägung der verschiedenen Optionen und der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beschlussfassung zur Mittelbereitstellung.
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- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 11Ausbau von Mobilstationen in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 159/2023-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 159/2023-1 sieht den Ausbau von Mobilstationen in Neukirchen-Vluyn vor. Basierend auf einem verwaltungsinternen Workshop und unter Berücksichtigung des Klimafreundlichen Mobilitätskonzepts sowie der Konzepte des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) und des Kreises Wesel wurden potenzielle Standorte identifiziert.
Nach der Auswertung eines Kriterienkatalogs wurden zwei primäre Standorte für größere Mobilstationen festgelegt: ein Standort in Neukirchen im Bereich des Rathauses sowie ein dezentraler Ausbau im Bereich des Vluyner Platzes in Vluyn. Ergänzend dazu sollen im Stadtgebiet Mobilitätspunkte eingerichtet werden, die mindestens zwei Verkehrsmittel miteinander verknüpfen. Eine geplante Erweiterung auf der Südfläche von Niederberg ist aufgrund fehlender kommunaler Flächen derzeit nicht möglich.
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll den Ausbau der Mobilstationen wie skizziert vorantreiben. Zur weiteren Konkretisierung der Standort- und Ausstattungsplanung soll im Jahr 2024 ein Planungsbüro beauftragt werden. Für die Ermittlung der haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen und der erforderlichen Investitionen ist die Beauftragung eines Beratungsbüros mit einem Budget von 20.000 Euro vorgesehen. Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, ist die Beantragung von Fördermitteln, unter anderem über die Richtlinie Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (FöRi-MM) sowie gegebenenfalls über den VRR, geplant. Die fertigen Umsetzungsvarianten werden den politischen Gremien zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
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- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Entwicklung der städtischen WaldflächenZur Vorlage · Nr.: 138/2023-1 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn beabsichtigt, den städtischen Waldbestand in Richtung naturnaher Wälder zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das bestehende Forsteinrichtungswerk, welches als Planungsinstrument für die Betriebsregelung des städtischen Waldbesitzes dient, aktualisiert und ergänzt werden. Das aktuelle Forsteinrichtungswerk umfasst den Zeitraum von 2015 bis 2024, wobei für den Bereich Niederberg eine Laufzeit bis einschließlich 2026 gilt.
Das Forsteinrichtungswerk beinhaltet Daten zu Waldfunktionen, Bestockungsgrad, Standorteigenschaften sowie zum Waldzustand und dient der Steuerung der Nachhaltigkeit sowie der Wohlfahrtswirkungen des Waldes. Die Umsetzung der angestrebten Entwicklung muss den gesetzlichen Vorgaben des Bundeswaldgesetzes sowie des Landesforstgesetzes NRW entsprechen. Diese schreiben eine nachhaltige Bewirtschaftung vor, welche die biologische Vielfalt, Produktivität und Vitalität der Flächen sichert und die Erholungsfunktion des Gemeindewaldes für die Bevölkerung ermöglicht.
Die Erarbeitung der notwendigen Handlungsanweisungen soll klimatologische Veränderungen, die Erholungsnutzung und die Förderung der Artenvielfalt berücksichtigen. Da die Verwaltung aufgrund zahlreicher laufender Projekte nicht über die erforderlichen fachlichen und zeitlichen Kapazitäten für die Konzepterstellung verfügt, wird das Fachamt die Vergabe eines Auftrags an ein externes Büro vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 13Biologische Vielfalt in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 080/2018-9 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Neukirchen-Vluyn. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ausweitung von Wiesenflächen, die durch angepasste Mähintervalle und die Einsaat artenreichen Saatguts mittlerweile eine Fläche von über 100.000 m² umfassen. Im Bereich der Straßenbeleuchtung wurde im August 2023 eine insektenfreundliche Anlage an der Vluyner Straße in Betrieb genommen, die mit einer Lichtfarbe von 1.700 Kelvin arbeitet. Im restlichen Stadtgebiet werden seit 2023 LED-Leuchten mit maximal 3.000 Kelvin verbaut, um den Einfluss auf nachtaktive Insekten zu reduzieren.
Zur Förderung von Wildbienen wurde auf dem städtischen Friedhof in Neukirchen ein Sandarium angelegt, das durch die Verwendung von Sand, Totholz und Steinen Niststrukturen bereitstellt. Eine weitere Fläche soll im kommenden Jahr auf dem Friedhof in Vluyn vorbereitet werden. Zudem wurden im Oktober 2023 entlang des roten Weges 10.000 Krokuszwiebeln gesetzt. Im Bereich der Baumpflanzungen wurden im Zeitraum 2022/2023 insgesamt 39 Bäume sowie Stauden und Kleingehölze in verschiedenen Straßen und Grünanlagen eingesetzt; weitere Ausschreibungen für Bäume und Gehölze befinden sich in der Angebotsphase.
Der Baubetriebshof nutzt zur effizienten Bewässerung ein neues System und plant die Bohrung eines Grundwasserbrunnens, um den Trinkwasserverbrauch zu senken. Hinsichtlich der Waldentwicklung im Bereich nördlich des Klingerhufs wird eine naturnahe Bewirtschaftung angestrebt, die sich an der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt orientiert.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 14Straßenerneuerung WaldstraßeZur Vorlage · Nr.: 118/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die Beschlussvorlage Nr. 118/2023 sieht die Straßenerneuerung der Waldstraße vor. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss soll unter Finanzierungsvorbehalt den Bedarf für diese Investition oberhalb der Wertgrenze von 100.000 Euro festlegen. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 550.000 Euro.
Die Waldstraße ist als Einbahnstraße in einer Tempo-30-Zone angelegt und verbindet die Hans-Böckler-Straße mit dem Platz „Am Markt“. Der aktuelle Zustand der Fahrbahn und der Gehwege wird als sanierungsbedürftig beschrieben. In der Fahrbahn sind Netzrisse vorhanden, und die Deckschicht hat sich an mehreren Stellen abgelöst. Auf den Gehwegen führt das Wurzelwachstum bestehender Bäume zu Oberflächenschäden.
Die Planung sieht vor, den Baumbestand gutachterlich bewerten zu lassen, um ein Erhaltungs- und Pflanzkonzept zu erstellen. Ziel ist es, möglichst viele Bestandsbäume zu erhalten und bei der Umsetzung, sofern möglich, zusätzliche Straßenbäume zur Verschattung und Klimaverbesserung zu integrieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Straße künftig als Mischverkehrsfläche genutzt werden kann. Die Planung soll ab 2026 beginnen, wobei die Umsetzung voraussichtlich für das Jahr 2027 vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Kosten für Anwohner wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Rechtslage Straßenausbaubeiträge zu erheben sind. Aufgrund einer Gesetzesänderung des Landes und bestehender Förderzusagen ist jedoch davon auszugehen, dass die Anlieger nicht mit Kostenbeiträgen belastet werden.
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- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Saatkrähen-Population in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 176/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat in der Beschlussvorlage Nr. 176/2023 entschieden, von der Beauftragung eines Gutachtens zur Saatkrähen-Population in Neukirchen-Vluyn abzusehen. Hintergrund der Vorlage ist ein Bürgerantrag, mit dem Anwohner am Springenweg die Vergrämung der Vögel forderten, da sie die Lautäußerungen der Tiere sowie die Kotbelastung als unzumutbar empfinden.
Im Rahmen eines Ortstermins erläuterte die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel den besonderen Schutzstatus der Saatkrähe nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Vergrämungsmaßnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig und erfordern den Nachweis einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Da im betreffenden Bereich keine solchen Einrichtungen vorhanden sind und die Brutbäume in einem Gewässerbereich außerhalb der Anwohnerflächen liegen, ist eine Genehmigung nach aktueller Rechtslage nicht absehbar. Zudem wies die Behörde darauf hin, dass eine Vergrämung zur Zersplitterung der Kolonie führen und neue Konfliktherde schaffen könnte.
Die Verwaltung stellte fest, dass eine wissenschaftliche Belegung einer Gesundheitsgefährdung durch die Tiere nicht vorliegt. Da für eine Vorbereitung eines Vergrämungsantrags eine stadtgebietweite Untersuchung durch einen Gutachter notwendig wäre, die mit Kosten zwischen 6.000 und 10.000 Euro verbunden wäre, empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Haushaltslage auf die Beauftragung zu verzichten.
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- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 16Maßnahmenlisten 2024 ff.Zur Vorlage · Nr.: 171/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Mitteilungsvorlage Nr. 171/2023 vorgelegt, welche die Maßnahmenlisten für den Hoch- und Tiefbau ab dem Jahr 2024 zum Gegenstand hat. Die beigefügten Übersichten basieren auf Ergebnissen aus Workshops und wurden an die aktuelle Ressourcenlage angepasst. Die Inhalte der Listen sind mit den vorliegenden Haushaltsanmeldungen der zuständigen Fachämter für das Jahr 2024 kompatibel, wobei Änderungen der Listen entsprechende Kompensationsvorschläge erfordern.
Die Schwerpunkte des Tiefbau- und Grünflächenamtes liegen auf der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, welches die Niederschlagswasserbeseitigung sowie den begleitenden Straßenbau umfasst. Ein weiterer Fokus liegt auf den Maßnahmen im Bereich der Bergbaufolgen.
Im Hochbauamt konzentrieren sich die Arbeiten auf die notwendige Bauunterhaltung sowie auf spezifische Investitionsmaßnahmen. Hierzu zählen die bauliche Ertüchtigung des Rathauses und Maßnahmen im Bereich der Gesamtschule, welche eine hohe Bindung an Finanz- und Personalressourcen aufweisen. Zudem ist die Planung der erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich vorgesehen. Die Vorlage dient der Information des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses für die Sitzung am 08.11.202
Die entsprechenden Maßnahmenlisten für das Jahr 2024 sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 17Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 163/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 163/2023 wird dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss die Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung für die Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie Hochbauamt vorgelegt. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der geplanten Projekte und Maßnahmen in den genannten Fachbereichen.
Die in den Anlagen enthaltenen Übersichten zur aktuellen Planung werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Eine detaillierte Erläuterung sowie etwaige Ergänzungen zu den Inhalten der Planung erfolgen bei Bedarf durch einen mündlichen Bericht während der Sitzung am 8. November 2023. Die Unterlagen umfassen die Maßnahmenplanungen der Ämter 60 und 65.
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- 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung)
- 18Mitteilungen und Anfragen
- 19Fragestunde der Einwohner/-innen
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 30.08.2023
- 3Lieferung von Ökostrom an städtische Objekte inkl. Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026
- 4Mitteilungen und Anfragen