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BESCHLUSSVORLAGE

Saatkrähen-Population in Neukirchen-Vluyn

Nr.: 176/2023 08.11.2023

🟢 Beschlossen 08.11.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (13. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat in der Beschlussvorlage Nr. 176/2023 entschieden, von der Beauftragung eines Gutachtens zur Saatkrähen-Population in Neukirchen-Vluyn abzusehen. Hintergrund der Vorlage ist ein Bürgerantrag, mit dem Anwohner am Springenweg die Vergrämung der Vögel forderten, da sie die Lautäußerungen der Tiere sowie die Kotbelastung als unzumutbar empfinden.

Im Rahmen eines Ortstermins erläuterte die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel den besonderen Schutzstatus der Saatkrähe nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Vergrämungsmaßnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig und erfordern den Nachweis einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Da im betreffenden Bereich keine solchen Einrichtungen vorhanden sind und die Brutbäume in einem Gewässerbereich außerhalb der Anwohnerflächen liegen, ist eine Genehmigung nach aktueller Rechtslage nicht absehbar. Zudem wies die Behörde darauf hin, dass eine Vergrämung zur Zersplitterung der Kolonie führen und neue Konfliktherde schaffen könnte.

Die Verwaltung stellte fest, dass eine wissenschaftliche Belegung einer Gesundheitsgefährdung durch die Tiere nicht vorliegt. Da für eine Vorbereitung eines Vergrämungsantrags eine stadtgebietweite Untersuchung durch einen Gutachter notwendig wäre, die mit Kosten zwischen 6.000 und 10.000 Euro verbunden wäre, empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Haushaltslage auf die Beauftragung zu verzichten.

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