Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1Einwohnerfragen (max. 15 Minuten)
- 2Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von BeschlüssenZur Vorlage · Nr.: 020/2023 · MITTEILUNGSVORL (Besonderh. b.d. Ausf. v. Beschl.)
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 020/2023 einen Bericht über den aktuellen Sachstand sowie Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen vorgelegt. Der Bericht wurde dem Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 1. März 2023 unterbreitet.
Gegenstand der Mitteilung ist die Evaluierung von Beschlüssen, die nicht unmittelbar umgesetzt werden konnten oder bei deren Ausführung spezifische Besonderheiten aufgetreten sind. Die Verwaltung führt in diesem Zusammenhang die entsprechenden Vorgänge in einer beigefügten Anlage auf. Diese Anlage umfasst detaillierte Berichte der Ämter 60, 65 und 68. Ziel der Vorlage ist es, über den Status der Beschlussausführung sowie über etwaige Abweichungen vom geplanten Umsetzungsprozess zu informieren.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 3Anmerkung zur Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung am 09.11.2022Zur Vorlage · Nr.: 030/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 030/2023 dient der Korrektur der Niederschrift der Sitzung des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses vom 09.11.2022. Da eine nachträgliche Änderung bereits unterzeichneter Protokolle gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nicht möglich ist, wurde ein neuer Beschluss zur Richtigstellung vorgelegt.
Der Ausschuss stellt hiermit fest, dass die Beschlussfassungen der genannten Sitzung von der vorliegenden Niederschrift abweichen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 wurde zu TOP 7.1 beschlossen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, wie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses errichtet werden kann. Dies geschah auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Hinsichtlich TOP 8 wurde die Planung und Einrichtung von jeweils einem Trinkwasserbrunnen auf dem Vluyner Platz sowie im Missionshof beschlossen. Die Verwaltung soll hierfür die notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2023 einplanen und die Nutzung von Fördermitteln prüfen. Für das Jahr 2024 ist die Schaffung weiterer Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet vorgesehen, wobei die Verwaltung entsprechende Standorte dem Ausschuss benennen soll. Sollten sich aus der Beratung im Deutschen Normenausschuss für Wasser (DNW) Empfehlungen ergeben, sind diese dem Ausschuss in einem der nächsten Sitzungszüge zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 4Anträge zur Tagesordnung gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Maßnahmenplanung der ENNI Energie & Umwelt GmbHZur Vorlage · Nr.: 023/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH plant für das Jahr 2023 verschiedene Baumaßnahmen im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn. Im Rahmen einer Mitteilung an den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss werden die geplanten Vorhaben vorgestellt.
Die durchgeführten Arbeiten sind mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt abgestimmt. Ein Teil dieser Maßnahmen dient der Vorbereitung städtischer Infrastrukturprojekte, wie etwa an der Blumenstraße oder der Nelkenstraße, um die Koordination von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen zu gewährleisten. Für Rückfragen zu den einzelnen Projekten stehen Vertreter des Unternehmens während der Ausschusssitzung zur Verfügung.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 6Modernisierung der Gesamtschule NiederbergZur Vorlage · Nr.: 036/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 036/2023 informiert über den aktuellen Stand der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg. Ein maßnahmenbezogener Investitionsbeschluss wurde bereits im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss am 9. November 2022 gefasst, worauf im November 2022 ein Haushalts- und Finanzierungsbeschluss im Haupt- und Finanzausschuss folgte.
Im Rahmen der Planungen liegt ein Bericht über den sommerlichen Wärmeschutz vor. Die Fachplaner schlagen hierfür die Installation einer Raffstore-Anlage sowie eine Aufwertung der Fenster durch das Aufbringen von Folien vor. Die Umsetzung der Folierung ist noch mit der Schule abzustimmen. Die Ergebnisse dieser Planung sowie mögliche Aktualisierungen der Kosten werden als Option in den Ausbaubeschluss für die Gesamtmaßnahme aufgenommen, der in der Sitzung des Ausschusses am 10. Mai 2023 zur Beschlussfassung vorgesehen ist.
Zusätzlich wird auf einen parallel eingebrachten Ausbaubeschluss für die Containeranlage verwiesen, welcher die Projektzeitplanung enthält. Die Projektsteuerung wird die Details in den Sitzungen vortragen und steht für Rückfragen zur Verfügung. Die Grundlage der vorliegenden Informationen bilden die vorangegangenen Vorlagen zur Modernisierung sowie die beigefügten Kostenberechnungen und Berichte zum Sonnenschutz.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 7Ausbaubeschluss Nr.1: Modernisierung der Gesamtschule Niederberg Vorbereitende Maßnahme: Herrichtung SchulcontainerZur Vorlage · Nr.: 212/2018-17 · INVESTITIONSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat den Ausbaubeschluss für die Herrichtung von Schulcontainern im Rahmen der Modernisierung der Gesamtschule Niederberg gefasst. Die Maßnahme dient der temporären Unterbringung während der laufenden Ausführungsplanung des Gesamtprojektes. Aufgrund langer Lieferfristen bei der Bestellung der Container wurde die Planung durch die Objekt- und Fachplaner vorgezogen, um eine frühzeitige Ausschreibung zu ermöglichen.
Das Vorhaben ist in zwei Bauabschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt ist die Bereitstellung von 16 Klassenräumen sowie Nebenräumen vorgesehen, während sich die Anzahl im zweiten Abschnitt auf acht Klassen reduziert. In Abstimmung mit der Schule wurde entschieden, auf zusätzliche WC- und Verwaltungseinheiten innerhalb der Container zu verzichten, da die vorhandenen Anlagen als ausreichend bewertet werden.
Der zeitliche Rahmen für die Aufstellung der Container ist auf 20 Monate angelegt. Der Beginn der Aufstellung ist für September 2023 geplant. Nach Abschluss des ersten Bauabschnitts im Oktober 2024 soll ein Teil der Container abgebaut werden, sodass der vollständige Rückbau bis Juli 2025 erfolgt. Die verkehrlichen Sicherungsmaßnahmen werden vor der Ausführung mit den beteiligten Akteuren abgestimmt. Die Maßnahme wird als nicht klimarelevant eingestuft. Die Voraussetzungen der kommunalen Haushaltsverordnung und der städtischen Investitionsrichtlinien sind erfüllt.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 8Anregung und Beschwerde nach § 24 GO NRW hier: Vergrämung einer Krähenkolonie am Springenweg 2-4Zur Vorlage · Nr.: 022/2023 · BESCHLUSSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn liegt eine Beschlussvorlage zur Ablehnung einer Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NRW vor. Der Antrag, der durch eine Liste mit 170 Unterschriften unterstützt wird, fordert die Einleitung von Maßnahmen zur dauerhaften Vergrämung einer Saatkrähenkolonie am Springenweg sowie die Beantragung einer entsprechenden Vergrämungsgenehmigung gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz durch die Stadt.
Die Verwaltung begründet den Ablehnungsvorschlag damit, dass die Zuständigkeit für Maßnahmenanordnungen beim Kreis Wesel als untere Naturschutzbehörde liegt und somit keine gemeindeeigene Angelegenheit vorliegt. Ein förmlicher Antrag auf eine Vergrämungsgenehmigung wurde bisher nicht gestellt, weshalb das Vorbringen nicht als neues Sachverhaltsargument im Sinne der Gemeindeordnung gewertet werden kann.
In der Sachverhaltsdarstellung werden die im Antrag angeführten Belastungen durch Lärm und die Gefahr durch Verkotung thematisiert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für eine gesundheitliche Gefährdung konkrete medizinische Belege erforderlich wären und die Belastung durch Vogelkot saisonal begrenzt sei. Zudem wird auf die ökologische Bedeutung der betroffenen Bäume im Biotopverbund hingewiesen. Als Argument gegen Vergrämungsmaßnahmen werden Erfahrungen aus anderen Kommunen angeführt, wonach Maßnahmen wie das Entfernen von Nestern oder die Beschallung oft nicht nachhaltig erfolgreich waren oder lediglich zu einer Verlagerung der Kolonie in benachbarte Gebiete führten.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 9Sachstandsbericht NiederbergZur Vorlage · Nr.: 102/2021-2 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage des technischen Beigeordneten informiert über den aktuellen Sachstand im Gebiet des Niederberg-Areals. Gegen Ende des vergangenen Jahres wurden weitere Erschließungsanlagen in die städtische Unterhaltungslast übernommen.
Konkret umfasst diese Erweiterung im Bereich Niederberg-Süd die Grubenwehrstraße, die Niederbergstraße, den Knappenring sowie einen Teilbereich der Fritz-Baum-Allee. Die entsprechenden Anlagen wurden im Zuge der Übernahme aktualisiert.
Der Bericht gliedert die Sachstände nach den jeweiligen Fachaufgaben der Verwaltung. Dabei werden die Entwicklungen in den Bereichen Kanalbau, Straßenbau und Grünflächen separat aufgeführt. Die Verwaltung plant, zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die weiteren Entwicklungen in diesen Gebieten zu berichten. Die Vorlage enthält zudem detaillierte Übersichten zu den Verpflichtungen in den Bereichen Straßen, Kanal und Grünflächen mit Daten aus den Jahren 2022 und 2023.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 10Einrichtung eines Spielplatzes in RayenZur Vorlage · Nr.: 184/2018-4 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die Verwaltung setzt am Rayener Berg eine Spielplatzinterimslösung um, für die zwei Bereiche am Sportplatz reaktiviert werden. Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat die Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.
Im Kleinkindspielbereich, einer etwa 140 m² großen Fläche unter Bäumen, werden drei Spielgeräte installiert. Hierzu gehören ein bereits vorhandenes Karussell, eine Schaukel mit Kleinkindschaukelsitz sowie ein Wippgerät aus Robinienholz. Für Begleitpersonen werden eine Bank und ein Abfalleimer bereitgestellt.
Für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren wird eine etwa 410 m² große Fläche westlich des Sportplatzes erweitert. Geplant ist die Aufstellung einer Flächennetz-Skulptatur auf einer Fläche aus Holzhäckseln. Ein späterer Schritt sieht die Ergänzung durch einen Niedrigseilgarten mit Elementen wie einer Kletterbrücke und einer Seilwippe vor, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Da sich die Flächen im Landschaftsschutzgebiet befinden, liegt eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzbehörde des Kreises Wesel vor. Die Installation der Geräte erfolgt unter Auflagen, um die Wurzelbereiche der umliegenden Bäume zu schützen. Die Fundamente werden per Handschachtung erstellt, und der städtische Baubetriebshof übernimmt die Aufstellung. Die Beschaffung der Geräte läuft bereits oder steht bevor; über den Beginn der Arbeiten wird die Öffentlichkeit informiert.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 11Prüfantrag für einen Bestattungswald und KolumbarienZur Vorlage · Nr.: 133/2021-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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Der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss hat beschlossen, auf dem Friedhof Neukirchen künftig Bestattungen unter Bäumen anzubieten. Als Standort dient die ehemalige Fläche der städtischen Baumschule im nördlichen Teil des Friedhofsgeländes, die seit über 20 Jahren nicht mehr genutzt wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierfür ein Konzept zu erstellen, das die relevanten Rahmenbedingungen ausarbeitet. Dabei sollen vorbereitende Maßnahmen, wie die Pflege des Gehölzbestandes und die Entfernung von Brombeerbewuchs, unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vorgaben umgesetzt werden. Innerhalb des Areals sollen Urnen- und Aschebeisetzungen im waldartigen Bestand sowie Sargbeisetzungen in einem gehölzfreien Bereich möglich sein. Die Nutzung der Fläche soll den Charakter einer Parkanlage bewahren und durch die Bindung von Kohlenstoff sowie die Förderung des Mikroklimas klimarelevant wirken.
Von der Einführung von Kolumbarien wird zum aktuellen Zeitpunkt abgesehen. Die Verwaltung begründet diesen Verzicht mit den hohen Investitionskosten für die Errichtung von Urnenwänden sowie der geringen Nachfrage nach dieser Bestattungsform. Ein Vergleich mit umliegenden Kommunen sowie die Auswertung bisheriger Anfragen in der Stadtverwaltung ergaben keinen unmittelbaren Bedarf. Zudem sollen durch den Verzicht auf Kolumbarien Flächenversiegelung vermieden und Ressourcen geschont werden. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Bestattungsform werden im Zuge der Konzepterstellung ermittelt.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 12Förderprogramm zur Verwendung von Stoffwindeln/MehrwegwindelnZur Vorlage · Nr.: 196/2022-3 · MITTEILUNGSVORLAGE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Förderrichtlinie zur Gewährung eines Zuschusses für den Erwerb von Mehrwegwindelsystemen erstellt. Dieser Vorgang geht auf einen Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2022 zurück, mit dem die Erarbeitung einer solchen Richtlinie sowie die Bereitstellung einer jährlichen Fördersumme in Höhe von 2.000 Euro beauftragt wurde.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden die entsprechenden Mittel in Höhe von 2.000 Euro eingestellt. Die weitere Haushaltsplanung der Folgejahre soll zusätzliche Mittel für das Programm berücksichtigen.
Zur Bekanntmachung des Förderangebots ist die Erstellung eines Flyers vorgesehen. Die Informationsmaterialien, bestehend aus Flyern, Antragsformularen und der Förderrichtlinie, sollen im Bürgerbüro ausgelegt werden. Zudem ist geplant, diese Unterlagen den Begrüßungstaschen beizulegen, die an Familien mit neugeborenen Kindern verteilt werden, sowie sie in den Kindertagesstätten auszulegen. Über die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung wird in einer Sitzung berichtet.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 13Überprüfung von Umlaufschranken auf Geh- und Radwegen im StadtgebietZur Vorlage · Nr.: 222/2021 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage Nr. 222/2021 informiert über den aktuellen Stand der Überprüfung von Umlaufschranken auf Geh- und Radwegen im Stadtgebiet von Neukirchen-Vluyn. Ein Beschluss des Bau-, Grünflächen- und Umweltausschusses aus dem November 2021 sieht vor, sämtliche im Stadtgebiet befindlichen Umlaufschranken auf ihre Notwendigkeit sowie ihre technische Ausführung hin zu untersuchen.
Der aktuelle Sachstand der Untersuchung sowie die Einstufung der Schranken hinsichtlich ihres Erfordernisses, der Barrierefreiheit und der regelkonformen Ausführung sind in einer beigefügten Tabelle dokumentiert. Ergänzend dazu werden die Standorte der Schranken in Übersichtsplänen für die Stadtteile Neukirchen und Vluyn dargestellt.
Die Verwaltung plant, Umlaufschranken, die als nicht erforderlich eingestuft wurden, zurückzubauen oder durch Poller zu ersetzen. Schranken, die als notwendig erachtet werden, sollen sukzessive so umgebaut werden, dass sie barrierefrei und regelkonform sind. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Kapazitäten. Die weitere Überprüfung der Umlaufschranken im Stadtgebiet wird fortgesetzt.
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- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 14Modernisierung der Straßenbeleuchtung; Jahresprogramm 2023Zur Vorlage · Nr.: 027/2023-1 · BESCHLUSSVORLAGE
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Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 027/2023-1 sieht die Umsetzung eines Jahresprogramms zur Modernisierung der städtischen Straßenbeleuchtung für das Jahr 2023 vor. Ziel der Maßnahmen ist die Fortsetzung der energetischen Sanierung sowie die Erneuerung veralteter Anlagen.
Im Rahmen des Programms sind verschiedene Abschnitte im Stadtgebiet vorgesehen. In der Hartfeldstraße, der Inneboltstraße sowie an den Kreuzungen der Lintforter Straße und der Inneboltstraße sollen bestehende Aufsatzleuchten erneuert werden. Für die Vluyner Straße ist ein umfangreicherer Umbau geplant, der den Rückbau von Freileitungsmasten durch den Netzbetreiber ENNI, die Verlegung eines Erdkabels sowie die Installation von 24 neuen Masten mit LED-Aufsatzleuchten umfasst. In der Döpperstraße ist ebenfalls ein Rückbau der Freileitungen und eine Neuinstallation von 12 Masten vorgesehen, wobei aufgrund der Trassenführung eine Solarbeleuchtung geprüft wird.
Die Maßnahmen dienen der Senkung von Stromverbrauch und CO2-Emissionen sowie der Reduzierung von Lichtimmissionen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Dabei sollen ökologische Aspekte wie die Wahl warmer Lichtfarben und die Anpassung der Beleuchtungsstärke an die Verkehrsnutzung berücksichtigt werden. Die Kosten für die einzelnen Abschnitte bewegen sich zwischen etwa 2.000 Euro und 60.000 Euro. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind im laufenden Jahr durch die veranschlagten Mittel im Haushalt gedeckt.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung) — Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @
Ergebnis: Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @ - 15Waldflächen in Neukirchen-VluynZur Vorlage · Nr.: 038/2023 · ANTRAG
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Die Fraktion ÖDP/Bürger für Neukirchen-Vluyn hat am 13. Februar 2023 einen Antrag zum Thema Waldflächen in Neukirchen-Vluyn gestellt. Die Vorlage mit der Nummer 038/2023 wurde am 17. Februar 2023 durch das Dezernat III, Amt 60, vorgelegt.
Der Antrag ist für die Beratung im Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss vorgesehen, wobei der Sitzungstermin auf den 1. März 2023 festgesetzt wurde. Die inhaltlichen Details des Antrags sind in der beigefügten Anlage der Fraktion ÖDP/Bürger für Neukirchen-Vluyn enthalten. Die Vorlage wurde im Namen des Technischen Beigeordneten eingereicht.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 16Aktualisierung der Vorhaben- und Maßnahmenplanung der Bereiche Tiefbau und Grünflächenamt, sowie HochbauZur Vorlage · Nr.: 021/2023 · MITTEILUNGSVORLAGE
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Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 021/2023 informiert der Technische Beigeordnete den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss über den aktuellen Stand der Vorhaben- und Maßnahmenplanung. Die Vorlage umfasst die Aktualisierung der Planungen für die Bereiche Tiefbau- und Grünflächenamt sowie für das Hochbauamt.
Die beigefügten Übersichten dienen der Information über die laufenden und geplanten Maßnahmen in den genannten Fachbereichen. Ergänzende Erläuterungen zu den Inhalten der Planung werden bei Bedarf durch einen mündlichen Bericht während der Sitzung des Ausschusses vorgenommen. Die entsprechenden Anlagen zur Maßnahmenplanung der Ämter 60 und 65 sind Bestandteil der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 01.03.2023 · Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss (10. Sitzung)
- 17Mitteilungen und Anfragen
- 18Einwohnerfragestunde
- B.Nicht-öffentlicher Teil
- 1Bericht der Verwaltung über nicht ausgeführte Beschlüsse und Besonderheiten bei der Ausführung von Beschlüssen
- 2Anmerkungen zur Niederschrift der letzten nicht-öffentlichen Sitzung am 09.11.2022
- 3Mitteilungen und Anfragen