Energieberatungen für die städtischen Gebäude
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 084/2026-1 sieht vor, dass das Hochbauamt die Energieberatungen für städtische Gebäude nach einer festgelegten Priorisierung beauftragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Grundlage für das Erreichen der Klimaneutralität aller öffentlichen Gebäude bis zum Jahr 2035 zu schaffen. Da die Reduzierung des Energiebedarfs eine Voraussetzung für das Erreichen dieses Ziels ist, sollen durch die Gutachten Einsparpotenziale ermittelt und die Kosten sowie die Amortisation von Baumaßnahmen bewertet werden.
Die Verwaltung hat hierfür eine Prioritätenliste erstellt, da eine vollständige Untersuchung aller städtischen Liegenschaften innerhalb eines Jahres nicht realisierbar ist. Bei der Auswahl der Gebäude werden bereits vorhandene Gutachten sowie Gebäude mit geringem Einsparpotenzial aufgrund ihres jungen Baujahres zurückgestellt. Vorrangig sollen Gebäude untersucht werden, bei denen durch die Bauweise oder einen hohen Energieverbrauch laut Energieausweis ein großes Einsparpotenzial besteht oder bei denen bereits Baumaßnahmen anstehen.
Finanziell werden für die Umsetzung der Beratungen im Rahmen der Folgejahre zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro veranschlagt, während Erträge in Höhe von 100.000 Euro erwartet werden. Die Kosten für die Gutachten pro Gebäudeteil werden auf etwa 4.000 bis 8.000 Euro geschätzt. Sofern die Rechtslage unverändert bleibt, können die Kosten für die Energieberatungen zu 50 Prozent erstattet werden. Die Erstellung der Gutachten soll innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026anstehend