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BESCHLUSSVORLAGE

Änderung der Verwaltungsgebührensatzung

Nr.: 129/2026 28.09.2026

🟡 In Beratung Nächste Station: 28.09.2026 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nr. 129/2026 wird dem Rat vorgeschlagen, die zweite Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22. Dezember 2010 zu verabschieden. Hintergrund der Vorlage ist ein angemeldter Ergänzungsbedarf der weiterführenden Schulen, der in der bisherigen Gebührentarifstruktur nicht berücksichtigt wurde.

Die vorgeschlagenen Ergänzungen betreffen spezifische Leistungen im Bereich der Zeugniswesen und Schülerausweise. Konkret sollen Gebühren für die Beglaubigung von Zeugniskopien in Höhe von 5,00 Euro pro Zeugnis eingeführt werden. Zudem ist die Erstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Abschlusszeugnissen nach Verlust sowie die Beglaubigung von Unterlagen aus dem Schularchiv vorgesehen. Diese Leistungen sollen nach Aufwand mit 10,00 Euro pro angefangene 15 Minuten abgerechnet werden.

Ein weiterer Punkt der Neuregelung betrifft Schülerausweise für weiterführende Schulen. Während der erste Ausweis kostenfrei bleibt, soll für jeden weiteren Ausweis eine Gebühr von 5,00 Euro sowie eine Gebühr von 3,00 Euro für das Lichtbild erhoben werden. Die Verwaltung hat die entsprechenden Änderungen in der Textfassung der Satzung rot markiert. Laut der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung sowie für den Rat vorgesehen.

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