Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 170 „Camping- und Wochenendplatzgebiet Am Hoschenhof“ - Aufhebung des Einleitungs- und Aufstellungsbeschlusses - Aufhebung des Beschlusses über den Abschluss einer öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 GkG NRW zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt

Nr.: 168/2023-3 15.07.2026

🟢 Beschlossen 15.07.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 170 für das Camping- und Wochenendplatzgebiet „Am Hoschenhof“ entscheiden. Der Antrag auf Aufhebung geht vom Vorhabenträger aus. Mit dem Beschluss wird zudem die Auflösung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt sowie der Planungsvereinbarung zur Übernahme von Planungskosten vorgesehen.

Die Betreibergesellschaft, die Konijnenberg-Gröwig Camping eGbR, hat die Fortführung des Bauleitplanverfahrens nicht weiterverfolgen wollen. Als Gründe werden rechtliche Risiken durch Verkehrslärmimmissionen der Bundesautobahn 40 sowie die voraussichtlichen Kosten für notwendige bauliche Anpassungen aufseiten der Platznutzer angeführt. Zudem fehlen wirtschaftliche Zukunftsaussichten für das Gebiet. Die Betreiberin plant eine geordnete Auflösung des Camping- und Wochenendplatzes bis zum 31. Dezember 2029. Nach Abschluss der Auflösung soll das Areal einer Freiraumnutzung zugeführt werden, wobei keine bauliche Nachnutzung geplant ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Aufhebung der bestehenden Vereinbarungen einzuleiten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 144 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.07.2026
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @