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BESCHLUSSVORLAGE

Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 17.12.2025; Erstellung von Einzelfallsatzungen zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung für die Ausbauanlagen - „Hochstraße zwischen Mozartstraße bis Bruchstraße inklusive Missionshof“, - „Hochstraße zwischen Bruchstraße und Am Alten Pastorat/Gartenstraße“ sowie - „Am Alten Pastorat zwischen Hochstraße und Gartenstraße“.

Nr.: 054/2024-7 15.07.2026

🟢 Beschlossen 15.07.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Erstellung von Einzelfallsatzungen zur Bestimmung der Anliegeranteile für Straßenbaubeiträge. Diese sollen die örtliche Straßenbaubeitragssatzung für drei spezifische Ausbauanlagen ergänzen: die Hochstraße zwischen Mozartstraße und Bruchstraße inklusive Missionshof, die Hochstraße zwischen Bruchstraße und Am Alten Pastorat/Gartenstraße sowie den Bereich Am Alten Pastorat zwischen Hochstraße und Gartenstraße.

Die Vorlage folgt auf ein rechtliches Verfahren nach einer Ablehnung des Ratsbeschlusses im Dezember 2025. Nachdem der Bürgermeister den damaligen Beschluss wegen Verletzung geltenden Rechts beanstandet hatte, hob die Aufsichtsbehörde Kreis Wesel die Entscheidung des Rates nun förmlich auf. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat daher erneut den Beschlussvorschlag zur Verabschiedung der Einzelfallsatzungen.

Sollte der Rat bei einer erneuten Ablehnung verbleiben, kann die Aufsichtsbehörde gemäß der Gemeindeordnung die Erlassung der Satzungen anordnen oder diese selbst auf Kosten der Stadt durchführen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Bereiche Verkehrsflächen, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung sind im aktuellen Haushalt bereits veranschlagt, sodass kein zusätzlicher Finanzbedarf entsteht.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 15.07.2026
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @