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BESCHLUSSVORLAGE

Widmung Fröbelweg

Nr.: 062/2026-1 15.07.2026

🟢 Beschlossen 15.07.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Widmung des Fröbelwegs für den öffentlichen Verkehr. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Straße gemäß dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Gemeindestraße in der Untergruppe der Anliegerstraßen zu führen. Der betroffene Bereich umfasst eine Fläche von insgesamt 3.196 Quadratmetern in der Gemarkung Vluyn.

Die Straße ist bereits fertig ausgebaut. Während die Straßenflächen der Stadt Neukirchen-Vluyn gehören, ist die grundbuchmäßige Eintragung derzeit noch auf die Firma Heinz Bockhold Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH eingetragen, wobei eine spätere Änderung vorgesehen ist. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan 138 hat das Unternehmen der Widmung zugestimmt.

Zudem soll das Straßenverzeichnis im Hinblick auf die Straßenreinigung angepasst werden. Der Fröbelweg wird als Anliegerstraße neu aufgenommen, wobei die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen wird. Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt hat die Vorlage bereits am 22. Juni 2026 beraten und eine entsprechende Entscheidung empfohlen.

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Beratungsfolge

  • 15.07.2026
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @