Offener Ganztag (OGS); Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel Elternbeitragssatzung hier: 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 20.12.2016
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn berät über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote im Primarbereich. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Zustimmung zu einem Vertragsentwurf für eine öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Wesel vor. Diese Vereinbarung regelt die Angebote der Offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Betreuungsangebote zur Erfüllung der gesetzlichen Ansprüche nach dem SGB VIII.
Gegenstand der zweiten Vorlage ist die dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Die Anpassungen umfassen redaktionelle Änderungen sowie die Integration von Regelungen zur Anmeldung, Abmeldung und zum Ausschluss aus den Angeboten, die bislang nur Bestandteil der Verträge waren.
Hintergrund der Vorlagen ist das Ganztagsförderungsgesetz, welches ab dem Schuljahr 2026/27 einen schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze für Grundschulkinder etabliert. In Neukirchen-Vluyn sind bereits zahlreiche Kinder angemeldet, und aufgrund steigender Schülerzahlen ist ein Ausbau der Antonius Schule sowie der G.-Tersteegen Schule vorgesehen. Die Finanzierung der Ganztagsangebote erfolgt unter anderem durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei die Stadt Neukirchen-Vluyn die Kosten für Personal, Räume und Sachmittel trägt.
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