Entwurf des Jahresabschlusses 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn berät über den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt wird.
Die Prüfung durch den Ausschuss dient dazu, festzustellen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der gesetzlichen sowie ortsrechtlichen Vorschriften ergibt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat vorgesehen.
Im Zuge dieses Verfahrens entscheidet der Rat zudem über die Behandlung etwaiger Fehlbeträge sowie über die Entlastung des Bürgermeisters. Besteht ein Jahresüberschuss, wird dieser gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Ausgleichsrücklage zugeführt. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 bis zur Sitzung nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 15.07.2026kein Ergebnis hinterlegt