Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die entsprechende Verzichtserklärung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu leiten.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss aufzustellen und die Jahresabschlüsse verselbstständigter Aufgabenbereiche zu konsolidieren. Da die Stadt Neukirchen-Vluyn jedoch keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsform gegründet hat, bei denen ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird, kann von dieser Pflicht abgesehen werden. Die bestehenden Beteiligungen der Stadt sind für diese Regelung nicht maßgeblich, da keine Mehrheit der Stimmrechte gehalten wird.
Anstelle eines separaten Beteiligungsberichts ist gemäß den geltenden Vorschriften eine Übersicht über die Beteiligungen in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen. Die Verzichtserklärung wurde von der zuständigen Kämmerin erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Das Verfahren sieht vor, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Erklärung mittels eines Bestätigungsvermerks prüft, woraufhin der Rat über den Verzicht entscheidet.
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Beratungsfolge
- 15.07.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @