Neukirchen-Vluyn Transparent

← Alle Vorlagen

BESCHLUSSVORLAGE

Energieberatungen für die städtischen Gebäude

Nr.: 084/2026 01.07.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Bauausschuss berät im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 084/2026 über die Priorisierung und Beauftragung von Energieberatungen für städtische Gebäude. Ziel ist es, die im Ratsbeschluss festgelegte Klimaneutralität der kommunalen Liegenschaften bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Da eine vollständige Untersuchung aller Gebäude innerhalb eines Jahres nicht möglich ist, wurde eine Prioritätenliste erstellt.

Die Auswahl der zu untersuchenden Objekte erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Gebäude mit bereits vorliegenden Gutachten oder sehr jungem Baujahr werden zunächst nicht berücksichtigt. Vorrangig sollen Liegenschaften betrachtet werden, bei denen ein hohes Einsparpotenzial aufgrund der Bauweise oder eines überdurchschnittlichen Energiebedarfs vermutet wird. Zudem werden Gebäude, die sich einen gemeinsamen Hausanschluss für Fernwärme, Gas oder Strom teilen, gemeinsam untersucht. Geplante Baumaßnahmen sollen nach Möglichkeit in die allgemeine Bauunterhaltung integriert werden.

Finanziell wird mit Kosten zwischen 4.000 und 8.000 Euro pro Gebäudeteil gerechnet. Während die Aufwendungen für das Jahr 2026 aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden können, müssen die Folgejahre in der jährlichen Haushaltsberatung eingeplant werden. Sofern die rechtliche Lage unverändert bleibt, können 50 Prozent der Kosten durch Förderungen erstattet werden. Der technische Beigeordnete schlägt vor, das Hochbauamt mit der Umsetzung der priorisierten Energieberatungen zu beauftragen, wobei der Abschluss der Gutachten innerhalb der nächsten zwei Jahre angestrebt wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge