Freizeitbad 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat wird über die Aufhebung eines Sperrvermerkes für Planungskosten des Freizeitbades beraten. Es geht um einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro, der bereits im Haushalt 2026 bereitgestellt wurde. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Sperrvermerk aufzuheben, um die Bewerbung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zu verbessern.
Da am 20. März 2026 der zweite Aufruf des genannten Förderprogramms veröffentlicht wurde, besteht die Möglichkeit, den ersten Förderantrag weiter zu qualifizieren. Ziel ist es, bis zum Einsendeschluss am 19. Juni 2026 eine fundierte Neueinreichung vorzunehmen. Die Bereitstellung der Mittel durch die Aufhebung des Sperrvermerkes soll diese Weiterqualifizierung ermöglichen. Sollte der Prozess bis zur genannten Frist nicht abgeschlossen sein, ist vorgesehen, das Anliegen im Rahmen eines späteren Investitionsbeschlusses im Laufe des Jahres 2026 erneut zur Entscheidung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @