Erstellung von Einzelfallsatzungen für die Ausbauanlagen "Blumenstraße" und "Nelkenstraße" als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn wird über die Verabschiedung von Einzelfallsatzungen für die Ausbauanlagen in der Blumenstraße und der Nelkenstraße beraten. Diese Satzungen sollen als Ergänzung zur örtlichen Straßenbaubeitragssatzung dienen und die Umgestaltung dieser Gebiete zu verkehrsberuhigten Bereichen regeln.
Anlass für die Maßnahmen waren die Sanierungsbedürftigkeit der Kanalanlagen, die teilweise aufgrund von Bergbaufolgen dringenden Handlungsbedarf aufwiesen, sowie Schäden und Risse in den Fahrbahnen und Nebenanlagen. In der Folge wurden sowohl die Straßen als auch die Kanäle erneuert.
Die Einzelfallsatzungen legen die anrechenbaren Breiten sowie die Anteile der Beitragspflichtigen am Herstellungsaufwand fest. Laut der Vorlage entstehen für die Anlieger jedoch keine Straßenbaubeiträge, da die Aufwendungen in voller Höhe durch Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt werden. Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt hat bereits eine Empfehlung zum Beschluss abgegeben.
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Beratungsfolge
- 15.07.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @