Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 173 (Gebiet Freiflächen-PV-Anlage Dorsterhof) - Änderung des Geltungsbereiches - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss der öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 173 für das Gebiet der Freiflächen-Photovoltaikanlage Dorsterhof. Die Beschlussvorlage umfasst die Änderung des Geltungsbereiches, die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung. Das Vorhaben sieht eine kombinierte Nutzung aus Stromproduktion und Schafbeweidung vor. Aufgrund von Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutztierhaltung wird das Projekt nicht mehr als Agri-Photovoltaikanlage bezeichnet, wenngleich der konzeptionelle Ansatz unverändert bleibt.
Die Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches basiert auf den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung, bei der insgesamt 13 Stellungnahmen eingingen. Da seitens verschiedener Träger öffentlicher Belange Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Hochwasserrisikomanagements geäußert wurden, wurde die Planung angepasst. Konkret werden die Baugrenzen im Sinne einer hochwasserangepassten Bauweise nach Süden verschoben und nach Osten eingekürzt. Zudem wird der Standort der Trafostation verlagert und bestimmte Gehölze am Achterrathsheidegraben zum Erhalt festgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Änderungen des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @