117. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Klingerhuf - Aufhebung des Einleitungsbeschlusses und Bebauungsplan Nr. 171, Gebiet Klingerhuf - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Klingerhuf sowie über den Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 171 für das Gebiet Permakultur entscheiden. Damit wird das am 25. September 2024 beschlossene Verfahren beendet.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die geplanten baulichen Vorhaben des Vereins Permakultur e. V., wie etwa Tinyhäuser, Gewächshäuser und ein Waldkindergarten, über Einzelgenehmigungen nach § 35 Abs. 2 BauGB realisiert werden können. Durch den Verzicht auf das Bauleitplanverfahren entfallen verschiedene Gutachten, was zu einer geschätzten Kostenersparnis von rund 83.000 Euro führt. Insbesondere die Durchführung einer erweiterten Artenschutzprüfung wird vermieden, da diese eine zeitliche Sperre der Fläche bis mindestens September zur Folge gehabt hätte. Die Untere Naturschutzbehörde hat gegen dieses Vorgehen keine Einwände erhoben.
Zudem liegen Ergebnisse von Bodenuntersuchungen vor, wonach die Bodenqualität auf dem Rasenplatz für die Produktion eines Nahrungswaldes geeignet ist. Im Bereich des Ascheplatzes sind keine Probleme für die geplante Nutzung erkennbar. Die Anpassung der Flächennutzungsplanung soll stattdessen im Rahmen der anstehenden Neuaufstellung des gesamten Flächennutzungsplans erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @