Freizeitbad - Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung des örtlichen Freizeitbades. Die vorliegende Beschlussvorlage ist das Ergebnis einer Abstimmung zwischen den Fraktionen, in deren Rahmen drei eingegangene Anträge berücksichtigt wurden.
Es wurde ein Einvernehmen erzielt, die Gebühren nur moderat zu erhöhen. Im Zuge dieser Anpassung werden Ermäßigungen für Kinder sowie Jugendliche eingeführt und ein neuer Familientarif etabliert, wobei die Regelung künftig auf dem Alter der Kinder basiert statt auf deren Größe. Zudem sieht die Neuregelung vor, die Schwelle für Ermäßigungen bei schwerbehinderten Erwachsenen von einem Grad der Behinderung von 60 % auf 50 % zu senken. Die entsprechende Fassung der Ordnung liegt der Vorlage zur Beschlussfassung bei.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @