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MITTEILUNGSVORLAGE

Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Nr.: 046/2026 25.03.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 046/2026 wird über einen Wechsel in der Ratszusammensetzung der Stadt Neukirchen-Vluyn berichtet. Ein durch die SPD benanntes Ratsmitglied hat sein Mandat mit Ablauf des 31. Januar 2026 niedergelegt. Auf Basis der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde ein Nachfolger berufen, welcher die Berufung zum 1. Februar 2026 angenommen hat.

Im Zuge dieses Wechsels erfolgt die förmliche Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds durch den Bürgermeister. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Verpflichtung dadurch vollzogen, dass das neue Mitglied durch Erheben von seinem Platz aus sein Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekundet. Diese umfasst die Zusage, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Über diesen Vorgang wird eine Niederschrift erstellt, die sowohl vom Bürgermeister als auch von dem betroffenen Ratsmitglied zu unterzeichnen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge