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BESCHLUSSVORLAGE

Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2026 Ordnungsbehördliche Verordnung

Nr.: 221/2025-1 17.12.2025

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Die Verwaltung hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das Jahr 2026 in Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Die Umsetzung soll durch eine ordnungsbehördliche Verordnung erfolgen, die auf den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen basiert. Gemäß der gesetzlichen Grundlage können Verkaufsstellen an bis zu acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen im Jahr ab 13:00 Uhr für eine Dauer von fünf Stunden geöffnet werden, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.

Für das Jahr 2026 sind vier Termine vorgesehen, die im Rahmen des Stadtmarketing-Prozesses geplant wurden. Im Ortsteil Vluyn sollen der „Vluyner Mai“ am 3. Mai, „GeNussVoll – Street Food“ am 28. Juni sowie der Martinsmarkt am 8. November verkaufsoffen sein. Ein weiterer Termin ist für den 7. Juni im Ortsteil Neukirchen anlässlich des „Weltkindertags – Kinder- und Familienfestes“ vorgesehen. Die Öffnungszeiten sollen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr gelten. Ziel der Maßnahmen ist die Belebung der Innenstädte sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels durch die Verknüpfung mit lokalen Veranstaltungen.

Der Erlass der Rechtsverordnung sieht eine Anhörung von Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie Kirchen und Kammern vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung Stellungnahmen einiger Institutionen noch ausstanden. Der Beschlussvorschlag wird im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2025 beraten und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @