Vergleich der Gebührenbelastung 2025/2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 256/2025-1 stellt die Gebührenbelastung für das Jahr 2025 dem Jahr 2026 gegenüber. Die Berechnung basiert auf dem Modell des Bundes der Steuerzahler für eine repräsentative Musterfamilie und umfasst die wiederkehrenden Gebühren für Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung sowie Straßenreinigung.
In der Kalkulation wurde der durchschnittliche Schmutzwasserverbrauch eines Vier-Personen-Haushaltes in Neukirchen-Vluyn mit maximal 160 m³ angesetzt. Damit wird von der im Modell des Bundes der Steuerzahler vorgesehenen Annahme von 200 m³ abgewichen. Für die Abfallgebühren wurde die am häufigsten genutzte Kombination aus einer 60-Liter-Restmülltonne mit vierwöchentlicher Leerung und einer 120-Liter-Biotonne zugrunde gelegt.
Der Vergleich der Gebührenbelastung für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt ergibt für das Jahr 2026 eine Steigerung von insgesamt 10,20 Euro gegenüber dem Vorjahr. Dies entspricht einem Zuwachs von 1,09 Prozent. Die Vorlage wurde durch die Erste Beigeordnete erstellt und dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates.
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- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt