Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Neukirchen-Vluyn hat eine Beschlussvorlage zur Festsetzung der Gebühren für das Bestattungswesen für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 37. Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf 830.998 Euro, was einer Senkung von 0,34 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Der durch Gebühren zu deckende Kostenanteil liegt bei etwa 661.474 Euro. In der Kalkulation wird ein Trend zu pflegeleichten Grabarten und Urnenbestattungen sowie eine Abnahme der Bestattungszahlen bei Erdgrabstätten festgestellt. Während die Kosten für die Nutzung von Einrichtungen wie der Leichenhalle oder der Feierhalle aufgrund geringerer Umlagen aus dem Gebäudemanagement sinken, führen veränderte Nutzungszahlen zu Anpassungen bei den Gebühren. So steigt beispielsweise die Gebühr für ein 25-jähriges Reihengrab von 1.430 Euro auf 1.572 Euro an. Auch bei Urnenbestattungen und der Genehmigung von Grabmalen sind Änderungen der Gebührensätze vorgesehen.
Die Beratung der Vorlage findet im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2025 statt, bevor der Rat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @