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BESCHLUSSVORLAGE

Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026

Nr.: 252/2025-1 17.12.2025

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über die Gebührenfestsetzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2026 sowie über die 33. Änderung der entsprechenden Satzung entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Gebührenbedarfsberechnung vor, nach der die durch Gebühren zu deckenden Kosten insgesamt 94.377 Euro betragen. Dieser Betrag liegt unter den Kosten der Vorjahresplanung. Davon entfallen 46.689 Euro auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen und 47.688 Euro auf die Entsorgung von abflusslosen Gruben.

Die vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2026 belaufen sich auf 97,30 Euro pro Kubikmeter bei Kleinkläranlagen sowie auf 66,20 Euro pro Kubikmeter bei abflusslosen Gruben. Die Berechnung berücksichtigt die Kosten für die Entleerung und Entsorgung durch ein Unternehmen sowie einen Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 2.000 Euro. Die Gebührensätze sind als kostendeckend geplant. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2025 und für den Rat am 17. Dezember 2025 vorgesehen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @