Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Vorschlag zur Festsetzung der Abwassergebühren für das Jahr 2026 vor. Die im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung zu deckenden Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,1 Millionen Euro, was einer Steigerung von etwa 1,48 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Während der Beitrag an die LINEG voraussichtlich um etwa 2 Prozent sinkt, ist eine Kostenverschiebung zugunsten des Niederschlagswassers erkennbar.
Im Bereich der Schmutzwassergebühr ist eine Senkung von 4,03 Euro auf 4,00 Euro pro Kubikmeter vorgesehen. Die Niederschlagswassergebühr steigt hingegen von 0,89 Euro auf 0,93 Euro pro Quadratmeter an. Grund hierfür sind unter anderem verringerte versiegelte Flächen im öffentlichen Bereich. Zudem ändern sich die Gebühren für die Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser auf 1,30 Euro für den Niederschlagswasserkanal sowie 4,00 Euro für den Schmutz- oder Mischwasserkanal.
Der Vorschlag umfasst zudem die 22. Änderung der Entwässerungssatzung. Die Kalkulation berücksichtigt Kosten für einen neuen Generalentwässerungsplan sowie einen erhöhten Abschreibungsaufwand durch die Übernahme neuer Kanalvermögen, wie etwa Regenwasserbehandlungsanlagen. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt bei 1,80 Prozent. Die Beratung der Vorlage findet im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Dezember 2025 statt, bevor der Rat am 17. Dezember 2025 über die Beschlussvorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @