Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Gebührenfestsetzung für die Abfallentsorgung im Jahr 2026. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Festlegung der Gebührenbedarfsberechnung sowie die Verabschiedung der 20. Änderung der Gebührensatzung vor.
Die Kosten für die Abfallbeseitigung am Asdonkshof steigen im Vergleich zur Vorjahresplanung. Die Gebühr für die Tonne Restabfall wird von 110,00 Euro auf 117,00 Euro pro Tonne angehoben, während der Satz für Biomüll von 105,00 Euro auf 112,00 Euro steigt. Auch die Gebühr für Baum- und Strauchschnitt erhöht sich von 65,00 Euro auf 69,00 Euro pro Tonne. Die jährliche Grundgebühr pro Einwohner bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt von 2,50 Euro auf 3,45 Euro an.
Als Gründe für die Kostenentwicklung werden unter anderem gestiegene Lohn-, Material- und Fahrzeugkosten angeführt. Dies führt zu einer Steigerung der Kosten für die Abfallbeseitigung am Asdonkshof um etwa 6,6 %. Zudem wird mit sinkenden Erlösen aus dem Verkauf von Altkleidern um insgesamt 30.000 Euro gerechnet. Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 2.340.549 Euro, was einer durchschnittlichen Erhöhung der Restmüllgebühren um 7,59 % und der Biomüllgebühren um 9,36 % entspricht.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @