Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss einen Vorschlag zur Gebührenfestsetzung für die Straßenreinigung im Jahr 2026 vorgelegt. Die Vorlage sieht die Beschlussfassung über die Gebührenbedarfsberechnung sowie die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in Neukirchen-Vluyn vor.
Die durch Gebühren zu deckenden Kosten werden für das Jahr 2026 voraussichtlich 364.123 EUR betragen. Dies entspricht einer Verringerung um 19.675 EUR bzw. 5,51 % gegenüber der Vorjahresplanung. Als Gründe für diesen Rückgang werden ein geringerer Stellenanteil in der Kalkulation aufgrund niedriger Winterdienststunden in den vergangenen Jahren sowie eine anteilige Kostenüberdeckung aus dem Vorjahr angeführt. Zwar steigen die Kosten bei der Unternehmervergütung durch die Inanspruchnahme einer Preisgleitklausel bei der ENNI Stadt & Service AöR um 0,49 % aufgrund tariflicher Veränderungen leicht an, dennoch sinken die Gesamtkosten im Vergleich zur Vorjahresplanung um 16.582 EUR.
Die geplanten Gebühren pro Frontmeter für 2026 belaufen sich auf 2,47 EUR bei wöchentlicher Reinigung und 4,94 EUR bei zweimal wöchentlicher Reinigung von Anliegerstraßen. Für innerörtliche Straßen ist ein Satz von 2,32 EUR und für überörtliche Straßen von 2,20 EUR vorgesehen. Dies führt im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2026 zu einer Verringerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 4.500 EUR. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt, die Entscheidung im Rat erfolgt am 17. Dezember 2025.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @