16. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.09.1999
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die 16. Änderung der Hauptsatzung, welche die Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende betrifft. Hintergrund der Vorlage ist die Anpassung an die in der konstituierenden Ratssitzung beschlossene neue Ausschussstruktur.
Bisher wurde den Ausschussvorsitzenden ein Sitzungsgeld nach Maßgabe der EntschVO NRW gewährt. Die geplante Änderung konkretisiert die Regelungen für bestimmte Gremien. Für die stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Stadtentwicklungsausschuss, im Bauausschuss sowie in den Ausschüssen für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt und für Soziales, Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung soll im Falle einer Verhinderung des Vorsitzes eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung rückwirkend in Kraft zu setzen, um der bereits erfolgten Sitzungsfolge unter der neuen Struktur Rechnung zu tragen. Eine solche rückwirkende Anwendung ist rechtlich zulässig, sofern keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Für die Verabschiedung des Beschlusses ist eine Zustimmung von mindestens 20 Ratsmitgliedern notwendig.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @