Freizeitbad 2027
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll beschließen, dass die Verwaltung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten 2025/2026“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen teilnimmt. Damit verbunden ist die Einreichung einer Projektskizze zur Sanierung des örtlichen Freizeitbades.
Zuvor wurden alternative Förderwege geprüft. Ein Antrag im Rahmen eines Programms für Sport-, Jugend- und Kulturstätten wurde aufgrund der hohen Nachfrage nicht berücksichtigt. Eine Prüfung hinsichtlich des EFRE-Förderprogramms „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ ergab, dass die geforderte Energieeinsparung von 50 Prozent aufgrund bestehender Maßnahmen, wie der Fernwärmenutzung, nicht erreicht werden kann.
Die Einreichung der Projektskizze muss bis zum 15. Januar 2026 erfolgen, wofür ein politischer Beschluss zur Beteiligung notwendig ist. Ein erforderliches Energiekonzept wird derzeit erarbeitet. Bei dem Bundesprogramm liegt die Förderquote bei 45 Prozent eines Höchstbetrags von 8 Millionen Euro. Es wird erwogen, diese Mittel durch zusätzliche Mittel aus dem Infrastrukturgesetz zu ergänzen. Für das Jahr 2026 ist keine Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich. Eine Konkretisierung des Finanzbedarfs erfolgt nach der Bewilligung der Fördermittel für die Zeit ab 2027. Der Weiterbetrieb des Freizeitbades gilt nach aktuellem Stand über das Jahr 2026 hinaus als nicht gefährdet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @