Einrichtung einer Kinderfeuerwehr - Aufwandsentschädigungen und Kameradschaftspflegemittel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung der Kinderfeuerwehr vor. Nachdem die Kinderfeuerwehr im März 2024 offiziell gegründet wurde und mittlerweile einen festen Dienst mit Betreuern und Kindern aufgenommen hat, sollen ab dem 1. Januar 2026 regelmäßige Zuwendungen gewährt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht Aufwandsentschädigungen für den Kinderfeuerwehrwart in Höhe von 750 Euro jährlich sowie für den stellvertretenden Kinderfeuerwehrwart in Höhe von 375 Euro jährlich vor. Zudem sollen Kameradschaftspflegemittel in Höhe von 20 Euro pro Mitglied und Jahr bereitgestellt werden. Die Festlegung der Beträge orientiert sich an der bestehenden Regelung für die Jugendfeuerwehr, wobei die Summen aufgrund des geringeren Mitgliederstandes und des Dienstumfangs auf die Hälfte der Sätze der Jugendfeuerwehr festgesetzt werden sollen.
Die jährlichen Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 1.645 Euro. Da dieser Betrag in der bisherigen Haushaltplanung nicht enthalten ist, muss eine entsprechende Nachtragung der Mittel erfolgen. Der Vorschlag wurde in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr erarbeitet.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @