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BESCHLUSSVORLAGE (RPA)

Prüfung des Verzichts auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses 2024

Nr.: 246/2025-1 17.12.2025

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, von dieser Pflicht gemäß § 116 b GO NRW in Verbindung mit § 116 Absatz 3 GO NRW sowie unter Berücksichtigung der Kommunalhaushaltsverordnung NRW abzusehen.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Betriebe in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsform gegründet. Bestehende Beteiligungsverhältnisse stellen nach den geltenden Vorschriften keine konsolidierungspflichtigen Tochtereinheiten dar, da die Stadt an diesen Stellen keine Mehrheit der Stimmrechte hält und keinen beherrschenden Einfluss ausübt. Für den Sparkassenzweckverband ist eine Konsolidierung im Gesamtabschluss zudem gesetzlich ausgeschlossen.

Der Verzicht auf den Gesamtabschluss wird als rechtmäßig bewertet, da die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dem Anhang des Jahresabschlusses wird eine Übersicht sämtlicher verselbstständigter Aufgabenbereiche beigefügt. Die Vorlage wurde durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vorgelegt.

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Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @