Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW für die Ausbauanlage Vluyner Platz als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über eine neue Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile für die Ausbauanlage Vluyner Platz entscheiden. Diese Satzung dient als Ergänzung zur örtlichen Straßenbaubeitragssatzung. Hintergrund ist die Notwendigkeit, die Rechtsgrundlage für die Abrechnung der Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) zu korrigieren.
Bisherige Regelungen sahen unterschiedliche Anteile für verschiedene Teileinrichtungen vor, etwa 55 % für die Verkehrsfläche und 65 % für Beleuchtung und Entwässerung. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen in vergleichbaren Fällen soll nun eine einheitliche Regelung von 55 % für alle Teileinrichtungen der Anlage festgesetzt werden. Dies führt dazu, dass sich die Beiträge für die Bereiche Beleuchtung und Straßenentwässerung um 10 Prozentpunkte verringern.
Die neue Satzung soll rückwirkend zum Datum der technischen Abnahme am 29. Juni 2022 in Kraft treten. In der Folge wird eine endgültige Abrechnung der Ausbauanlage möglich sein. Da bereits Vorausleistungsbescheiche auf Basis der höheren Sätze ergangen sind, ist bei den betroffenen Eigentümern mit geringfügigen Rückerstattungen zu rechnen, während in wenigen Fällen Nachzahlungen anfallen können. Der technische Beigeordnete hat diesen Beschlussvorschlag vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @