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BESCHLUSSVORLAGE

Erklärung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 14.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)

Nr.: 180/2025-1 17.12.2025

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

In der vorliegenden Beschlussvorlage geht es um die Erklärung der Gültigkeit der Wahl der Vertretung der Stadt Neukirchen-Vluyn, welche am 14. September 2025 stattgefunden hat. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bilden die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen.

Der Wahlprüfungsausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 27. November 2025 beraten. Die durchgeführte Vorprüfung ergab, dass keine der im Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt, die gegen die Wirksamkeit der Wahl sprechen könnten. Auf Basis dieser Ergebnisse empfiehlt der Ausschuss, die Wahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben für gültig zu erklären.

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über diesen Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 17. Dezember 2025 entscheiden. Aus der Vorlage geht hervor, dass mit dem Beschluss keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte verbunden sind. Die Berichterstatterin hat die entsprechenden Informationen zur Prüfung vorgelegt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @