Erklärung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 14.09.2025 gemäß § 40 Kommunalwahl- gesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 179/2025-1 behandelt die Erklärung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 14. September 2025. Grundlage für das Verfahren sind die entsprechenden Regelungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) sowie der Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW).
Im Rahmen einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss wurde festgestellt, dass keine der gesetzlich definierten Gründe vorliegen, welche die Gültigkeit der Wahl infrage stellen könnten. Konkret ergab die Prüfung gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG NRW, dass keine der dort genannten Ausschlusskriterien zutreffen. Aufgrund dieses Ergebnisses hat der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 27. November 2025 die Empfehlung ausgesprochen, die Wahl für gültig zu erklären.
Der Rat wird nun gebeten, den entsprechenden Beschlussvorschlag zu verabschieden. Die zuständige Erste Beigeordnete und Wahlleiterin legte dar, dass seit der Beratung im Wahlprüfungsausschuss keine Änderungen am Sachverhalt eingetreten sind.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @