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BESCHLUSSVORLAGE

Erklärung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 28.09.2025 (Stichwahl) gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) i.V.m. § 66 Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW)

Nr.: 181/2025-1 17.12.2025

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 28. September 2025 geprüft. Im Rahmen der Vorprüfung gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) sowie der Kommunalwahlordnung (KWahlO NRW) wurde festgestellt, dass keine der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine Unwirksamkeit der Wahl vorliegen. Konkret traten die in § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle nicht ein.

Auf Basis dieser Untersuchung liegt dem Rat ein Beschlussvorschlag vor, die Stichwahl gemäß den rechtlichen Vorgaben für gültig zu erklären. Der Wahlprüfungsausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung zur Bestätigung der Wahlergebnisse ausgesprochen. Die zuständige Erste Beigeordnete und Wahlleiterin legte den Sachverhalt der Vorlage zugrunde, wobei seit der Beratung im Ausschuss keine Änderungen am Sachverhalt gemeldet wurden. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss sind keine Auswirkungen auf den Haushalt oder eine Klimarelevanz verbunden.

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Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @